Österreichische Bergspechte entschieden – Markeninhaber setzt sich durch

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EuGH: Österreichischer Fall zum Keyword-Advertising entschieden

Unmittelbar nach dem Urteil zur Haftung von Google für die Benutzung von Louis Vuitton Marken in GoogleAds (EuGH-Urteil vom 23.03.2010, C-236/08 bis C-238/08), die auf Seiten mit gefälschter Ware führten, hat der EuGH nun auch einen österreichischen Anlassfall entschieden: In diesem hatte der Veranstalter von Outdoor-Reisen und Inhaber der Marke „BergSpechte“ einen Mitbewerber geklagt, der das Zeichen „Bergspechte“ als Keyword in seinen Anzeigen verwendet und so auf seine eigene Webseite verlinkt hatte.

Ebenso wie im Louis Vuitton-Urteil entschied der EuGH, dass der Markeninhaber einem Werbenden die Verwendung eines identischen oder ähnlichen Zeichens, das dieser ohne seine Zustimmung als Keyword für GoogleAds ausgewählt hat, zur Bewerbung identischer oder ähnlicher Waren oder Dienstleistungen untersagen darf. Voraussetzung ist auch hier, dass für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen (EuGH-Urteil vom 25.03.2010, C-278/08).

Ob zwischen den als Keywords ausgewählten Zeichen und der Marke des Markeninhabers Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr bestand und daher die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt ist, hat der EuGH offen gelassen;  denn diese Entscheidung ist Sache des nationalen Gerichts und wird nun vom OGH im fortgesetzten Verfahren abschließend entschieden werden.

Der EuGH blieb jedoch die Antwort schuldig, ob der Fall anders zu beurteilen wäre, je nachdem, ob die Anzeige in der Rubrik „Anzeigen“ räumlich getrennt von der Trefferliste oder in den natürlichen Suchergebnissen erscheint; denn im konkreten Fall ging es nur um die Schaltung einer gekennzeichneten Anzeige.

Fazit: auch für österreichische Werbetreibende gilt weiterhin Vorsicht bei der Buchung von fremden Marken als Keywords. Auch bei Onlinekampagnen ist daher anwaltlicher Rat einzuholen, um Markenverletzungen zu vermeiden.

EuGH-Urteil vom 25.03.2010 in der Rechtssache C-278/08.

Dr. Bettina Windisch-Altieri
www.windischlaw.com

FOTO (C) Walter J. Sieberer –  Dr. Bettina Windisch-Altieri (Rechtsanwältin)

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