Ärzte können trotz lege artis Behandlung haften

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Dr. Konstantin Köck (KWR), Prof. Dr. Alfred Radner, Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Radner (beide Österr. Gesellschaft für Medizinrecht)
Dr. Konstantin Köck (KWR), Prof. Dr. Alfred Radner, Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Radner (beide Österr. Gesellschaft für Medizinrecht)

Das Ärzte trotz lege artis Behandlung haften können legten, im Rahmen der bekannten KWR-Seminarreihe, Rechtsanwalt Dr. Konstantin Köck, LL.M. MBA (KWR) und Univ. Prof. Dr. Wolfgang Radner, Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht, am Mittwoch, den 16. März 2016 vor rund 100 interessierten Teilnehmern dar.

Sie zeigten Umfang und Grenzen ärztlicher Aufklärungs- und Dokumentationspflicht auf und warnten vor einer mangelhaften Aufklärung. So könne ein Arzt auch dann zur Haftung herangezogen werden, wenn eine Behandlung zwar lege artis durchgeführt, der Patient im Vorfeld jedoch mangelhaft aufgeklärt wurde: „Erteilt der Patient seine Einwilligung aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Belehrung durch den Arzt, ist sie unwirksam. In diesem Fall haftet der Arzt selbst bei kunstgerechtem Eingriff“, so Konstantin Köck zu der potentiellen Haftungsfalle für Ärzte. Wolfgang Radner wies im Besonderen auf die Bedeutung einer gründlichen Dokumentation hin, da im Zweifel der Arzt zu beweisen habe, dass eine Aufklärung erfolgt sei. Auch einschlägige OGH-Entscheidungen wurden thematisiert, etwa die Entscheidung 2 Ob 284/04k, wonach eine Aufklärung über die mögliche Todesfolge eines Eingriffes nicht eine Aufklärung über mögliche schwerste Behinderungsfolgen ersetzen könne.

Im Anschluss an das Seminar fand noch eine lebhafte Diskussion statt, in der noch zahlreiche Fragen in persönlichen Gesprächen mit den Teilnehmern thematisiert und beantwortet. Aufgrund der großen Resonanz wird bereits eine Wiederholung des Seminars für Herbst in Aussicht genommen.

www.kwr.at

Foto: beigestellt

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