Anlassfall Samsung: Experte prophezeit, hartes Durchgreifen der Behörden wird fortgesetzt

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Martin Eckel
Martin Eckel

Illegale Preisabsprachen: Ein Experte von TaylorWessing prophezeit, dass ein hartes Durchgreifen der Behörden fortgesetzt wird.

30 Millionen Euro Strafe für Spar, 17,5 Millionen Euro Strafe im Speditionskartell, eine Million Euro Strafe für Samsung – alle Entscheidungen im Jahr 2015 gefällt. Die vom Kartellgericht zuletzt verhängten Geldbußen gehen in die Millionenhöhe, betreffen zumeist illegale Preisabsprachen (sowohl horizontal als auch vertikal) und immer öfter auch den Onlinehandel. Martin Eckel, CEE Head of Compliance und Competition, EU & Trade bei der internationalen Rechtsanwaltssozietät Taylor Wessing, kommentiert: “Bei nationalen wie auch europäischen Wettbewerbsbehörden ist bereits seit längerem ein gewisser Trend feststellbar, wonach vertikale Geschäftsbeziehungen stärker in den Fokus ihrer Beobachtungen rücken“ und meint – auch in Bezug auf das Samsung Urteil – weiters: „Gerade der Onlinehandel wird mehr und mehr unter die Lupe genommen werden.“

Besonderer Fokus auf Onlinehandel

Die österreichische Wettbewerbskommission hat der Bundeswettbewerbsbehörde im Oktober ihre Schwerpunktempfehlungen für das Jahr 2016 abgegeben. Auch diese Empfehlungen schlagen in die gleiche Kerbe. Neben der Notwendigkeit eines transparenten Wettbewebsmonitorings, sieht die Kommission Handlungsbedarf nicht nur im Lebensmitteleinzelhandel, sondern auch im Energiebereich, in Bezug auf Diensleistungsplattformen („share economy“) und eben im Onlinehandel, der aufgrund seiner wachsenden Marktmacht besonderer Prüfung bedürfe.

Auch die europäische Kommission verfolgt den stetig wachsenden Einfluss des Onlinehandels. Nicht zuletzt aufgrund der Kartellverfahren in Deutschland gegen Asics und Adidas führt die Kommission derzeit eine e-commerce Sektor Untersuchung durch. Davon betroffen sind sämtliche Branchen, die online und/oder stationär ihre Produkte und Dienstleistungen vertreiben. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf Waren und Dienstleistungen, bei denen der Onlinevertrieb eine besondere Rolle spielt, also etwa Elektronik- und Bekleidungsartikel. Mit den ersten Ergebnissen darf im zweiten Halbjahr 2016 gerechnet werden, der Abschlussbericht wird für das erste Quartal 2017 erwartet.

Existenzgefährdung für den Mittelstand

Martin Eckel ist überzeugt: „Strafen in Höhen wie zuletzt von den Behörden verhängt, wird es weiterhin – wenn nicht sogar vermehrt – geben“ und appelliert dabei vor allem auch an den Mittelstand: „Der Unterschied zu Großkonzernen ist jener, dass Strafzahlungen und Imageschäden zweifellos auch für Großkonzerne schmerzhaft sind, für mittelständische Unternehmen können sie jedoch existenzbedrohend sein. Dies nicht zuletzt auch, weil die Schadenersatz-Richtlinie Erleichterungen für Geschädigte in Bezug auf die Geltendmachung von Schadenersatz nach Kartellverstößen mit sich bringt.“

www.taylorwessing.com

Foto: beigestellt

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