Bauträger-Frühstück bei Müller Partner Rechtsanwälte

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Manuela Maurer-Kollenz

Am 25. Oktober 2017 lud die Immobilienrechtsexpertin RA Dr. Manuela Maurer-Kollenz zum Bauträger-Frühstück in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Eingangs präsentierte Maurer-Kollenz den weiten Geltungsbereich des Bauträgervertragsgesetzes und die Bedeutung des Wohnungseigentumsrechtes für Bauträgerprojekte. Sie zeigte die verschiedensten Konstellationen eines Bauträgers durch organisatorisches Zusammenwirken mit Dritten auf und betonte, dass „Zahlungen an Dritte, die nicht nach BTVG gesichert sind, erhebliche Gefahren für den Bauträger bedeuten“. Abschließend wurden Fragen zur wohnungseigentumsrechtlichen Raumwidmung und zu Nutzungsänderungen erörtert. „Die Widmung eines Wohnungseigentumsobjektes zu einer bestimmten Nutzung und das Festhalten daran gehört zu den geschützten Rechten jedes Wohnungseigentümers“ so Maurer-Kollenz.

Zum wiederholten Mal war das Bauträgerfrühstück bestens besucht. Vertreter von Bauträgern, Projektentwicklern und Architekten diskutierten rege zu den thematisierten Rechtsbereichen und äußerten großes Interesse an aktueller Judikatur und dem Erfahrungsaustausch aus der Praxis. Gezeigt hat sich auch, dass zwar einzelne in Frage zu stellende Konzepte auf dem Markt angeboten werden, überwiegend aber das Bauträgervertragsgesetz eingehalten wird und Wohnungskäufer gut gesichert werden.

www.mplaw.at

Foto: beigestellt

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