Betriebliche Umweltförderungen

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Umweltförderungen für Unternehmen: Investitionen in die Zukunft für den Klimaschutz tätigen und gleichzeitig den eigenen Betrieb optimieren.

In einer Zeit, in der immer mehr Menschen bewusst wird, dass die hohe Schadstoffbelastung, der wir täglich ausgesetzt sind, uns und unserer Umwelt massiven Schaden zufügt, fossile Energieträger nicht immer verfügbar sein werden und „Atomstrom“ auch nicht des Rätsels Lösung ist, rücken erneuerbare Energieträger und das Thema Energieeffizienz immer mehr in den Vordergrund. Die Einführung alternativer Methoden der Energieversorgung oder das Ergreifen von Energiesparmaßnahmen erfordert aber meist teure Investitionen, die sich oft erst längerfristig lohnen und von denen sich viele abschrecken lassen. Bund und Länder schaffen daher immer mehr Anreize zu investieren.

Es gibt momentan Förderungen für private Haushalte und für Unternehmen. Gerade bei Unternehmen stößt man oft auf enorme Energieverbräuche und großes Einsparungspotenzial. Durch die Optimierung von Produktionsprozessen, Fuhrparkumstellungen oder den Einsatz erneuerbarer Energieträger kann hier viel erreicht werden. Um förderungsfähig zu sein, müssen die Projekte meist überwiegend dem Umweltschutz dienen. Verbesserungen in diesen Bereichen können aber auch als Zusatznutzen dazu dienen, Kosten zu reduzieren.

Bundesförderungen:

„BETRIEBLICHE UMWELTFÖRDERUNG“ DES LEBENSMINISTERIUMS.

Auf Bundesebene nimmt das Lebensministerium die wichtigste Rolle ein. Leider kann hier nicht auf sämtliche Fördermöglichkeiten eingegangen werden. Deshalb seien an dieser Stelle die genannt, die wahrscheinlich die größte Relevanz für die Mehrheit der Unternehmen haben. Gefördert werden insbesondere:

  • verschiedenste Formen von alternativen Heizsystemen, wie zum Beispiel auf Basis von Biomasse, thermische Solaranlagen, oder auch Fernwärmeanschlüsse;
  • die Stromerzeugung mit Hilfe erneuerbarer Energieträger bei Betrieben ohne Netzanschluss;
  • Energiesparmaßnahmen wie zum Beispiel die thermische Sanierung bestehender Betriebsgebäude oder wenn ein Neubau geplant ist, dessen Durchführung in Niedrigenergiebauweise;
  • die energieeffiziente Gestaltung von Produktionsprozessen;

Für die Förderungsabwicklung ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH zuständig und damit der Ansprechpartner für Unternehmen im ganzen Verfahren.

KLIMA:AKTIV MOBIL UND KLIMA-UND ENERGIEFONDS
Besonders für im Logistik-Bereich tätige Unternehmen, aber auch für solche, bei denen Mobilität aus anderen Gründen eine große Rolle spielt, könnte die Initiative klima:aktiv des Lebensministeriums interessant sein. Im Rahmen dieser Initiative werden der Ankauf von alternativ betriebenen Fahrzeugen und sonstige CO2-relevante Fuhrpark- und Transportsystemumstellungen unterstützt. Auch hier ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH für Förderungsansuchen zuständig.
Weitere Förderungen bietet auch der von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Klima- und Energiefonds an, wobei die Förderschwerpunkte immer wieder wechseln. Derzeit aktuell ist die „Mustersanierung“. Hier kann um Förderung für Projekte zur thermisch-energetischen Sanierung von betrieblich genutzten Gebäuden eingereicht werden. Verbindet man damit auch die Anwendung erneuerbarer Energieträger (zB Photovoltaikanlage), so sind auch diese förderbar.

LANDESFÖRDERUNGEN.

Unbedingt erkundigen sollte man sich auch über Förderungen des jeweiligen Bundeslandes, in dem sich der Betrieb befindet, denn oft gibt es hier noch Möglichkeiten zusätzliche Fördermittel zu akquirieren.
Niederösterreich und auch Salzburg (KLUP Klima und Umweltpakt) – um nur zwei Bundesländer herauszugreifen – sind auf diesem Gebiet sehr aktiv. Im Rahmen des KLUP gibt es etwa die Möglichkeit zusätzlicher Förderungen, wenn man sich für eine thermische Sanierung oder Maßnahmen zur effizienteren Energienutzung entscheidet. Niederösterreich bietet eine eigene „Betriebliche Umweltförderung“ an, die mit einer etwaigen Bundesförderung kombinierbar wäre. Auch Oberösterreich mit seinen Umwelt- und Energieförderungen und die Tiroler Wirtschaftsförderung sind in diesem Bereich ebenfalls aktiv.

FÖRDERUNGSFORMEN. Gefördert wird fast durchwegs mittels Investitionskostenzuschüssen, entweder in Form von Prozentsätzen der anerkannten Kosten oder in Form von Pauschalzahlungen. Zum besseren Verständnis seien Beispiele aus der „Betrieblichen Umweltförderung“ des Lebensministeriums genannt: Standardkollektoren bei thermischen Solaranlagen werden mit 100 €/m2 gefördert; bei der thermischen Gebäudesanierung sind es je nach Projekt 15 – 35% der förderungsfähigen Kosten.

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten. Im Detail ist auf die jeweiligen Förderrichtlinien Acht zu geben. Förderungen sind oft nicht nur hinsichtlich Höhe und Art der Berechnung sehr unterschiedlich ausgestaltet, sondern es gibt auch Unterschiede bei der Antragstellung. Diese hat manchmal vor, manchmal aber auch erst nach Umsetzung des Projektes zu erfolgen. Beim Zusammentreffen mehrerer Förderungen ist immer zu bedenken, dass eventuell Anrechnungen erfolgen oder bestimmte Obergrenzen einzuhalten sind. Aus diesen Gründen ist eine ausführliche Beratung sehr zu empfehlen. Dabei gilt es Einsparungspotenziale zu erkennen, auf die besonderen Anforderungen des jeweiligen Betriebes einzugehen, die passende Fördermöglichkeit zu finden sowie das konkrete Projekt von Beginn an so aufzusetzen und zu strukturieren, dass den anzuwendenden Förderrichtlinien entsprochen wird.

Dr. Thomas Starlinger
Mag. Tamara Karlovsky
www.fplp.at

Fotos: © Walter J. Sieberer

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