Bildungsteilzeit: Neue Weiterbildungsmöglichkeiten im Job

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Remo Sacherer
Remo Sacherer

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Ab 1. Juli ist Bildungsteilzeit möglich: Dauert sie mindestens vier Monate beziehungsweise maximal zwei Jahre, gibt es Geld vom AMS.

Mit der ab 1. Juli 2013 geschaffenen Bildungsteilzeit wird es möglich, dass sich Arbeitnehmer bei aufrechtem Dienstverhältnis mit staatlicher Unterstützung weiterbilden. Die Bildungsteilzeit orientiert sich am Modell der schon bisher gerne genutzten Bildungskarenz. Die Neuregelung hat aber einen klaren Vorteil: Die Mitarbeiter können neben der Bildungsmaßnahme weiterhin in ihrer Firma auf Teilzeitbasis arbeiten. So bleiben sie über Unternehmensgeschehnisse informiert und verlieren nicht den Anschluss zu ihren Kollegen. Die Inanspruchnahme von Bildungsteilzeit ist aber nur möglich, wenn das Dienstverhältnis mindestens schon sechs Monate gedauert hat. Weiters muss der Arbeitgeber der Weiterbildungsmaßnahme zustimmen. Lehnt das Unternehmen den Wunsch nach Bildungsteilzeit ab, gibt es keine Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Bildungsteilzeit geeinigt, ist Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung schriftlich zu vereinbaren. Dabei muss die bestehende wöchentliche Normalarbeitszeit während der Bildungsteilzeit um mindestens 25 Prozent beziehungsweise darf um maximal 50 Prozent reduziert werden.

Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch

Auch Teilzeitkräfte können Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen. Doch Vorsicht: Mindestens 10 Stunden pro Woche müssen weiterhin gearbeitet werden. Das verbleibende Entgelt aus dem Dienstverhältnis darf auch nicht unter die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 386,80 Euro sinken. Dauert die Bildungsteilzeit mindestens vier Monate beziehungsweisemaximal zwei Jahre, erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitsmarktservice (AMS) ein Bildungsteilzeitgeld. Dessen Höhe hängt vom Ausmaß der Stundenreduktion ab. Reduziert beispielsweise eine Vollzeitkraft ihre wöchentliche Normalarbeitszeit um die Hälfte (also um 20 Stunden) bekommt sie monatlich 456 Euro, bei einer Reduktion um ein Viertel (also um 10 Stunden) monatlich 228 Euro. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nachweisen kann, die im Wesentlichen der Dauer der Bildungsteilzeit entspricht. Die Beantragung des Bildungsteilzeitgeldes beim AMS muss vor Beginn der vereinbarten Bildungsteilzeit erfolgen und darf erst bei positivem Bescheid des AMS beginnen. Befinden sich mehrere Arbeitnehmer eines Betriebs in Bildungskarenz, haben Arbeitgeber zu beachten, dass es Schwellenwerte gibt, ab denen dies einer gesonderten Zustimmung des AMS bedarf. Wie bei der Bildungskarenz ist auch für die Bildungsteilzeit ein Motivkündigungsschutz vorgesehen. Arbeitgeber sind daher gut beraten, eine in Bildungsteilzeit befindliche Person nur bei Vorliegen nachweisbarer sachlicher Gründe zu kündigen, die nichts mit der Bildungsteilzeit zu tun haben.

Remo Sacherer ist Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei MOSATI Rechtsanwälte

www.mosati.at

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