Interview: Compliance – „Overkill“ vs. „PR-Schmäh“

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René Haumer, Experte für Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht bei Haslinger/Nagele, im Interview.
René Haumer, Experte für Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht bei Haslinger/Nagele, im Interview.

Hinter dem Schlagwort „Compliance“ verbirgt sich der harte Anspruch für Unternehmen, in einem (über)regulierten Umfeld rechtskonform zu agieren.

Redaktion: Angesichts der vielen Wirtschaftsskandale drängt sich der Eindruck auf, viele Unternehmen würden frei nach dem Motto handeln: „Gesetze sind da, um umgangen zu werden!“, Hr. Haumer, was können Compliance-Systeme eigentlich leisten?
Rene Haumer: Compliance-Systeme schützen das wichtigste Gut eines Unternehmens, seine Reputation. Wie Warren Buffet schon sagte: „Es dauert zwanzig Jahre, sich eine Reputation zu erwerben und fünf Minuten sie zu verlieren.“

Ein funktionierendes Compliance-System forciert die Auseinandersetzung der Mitglieder der Führungsebene und auch der einzelnen Mitarbeiter mit der aktuellen Gesetzeslage. Dabei sollte es sich um einen ständig wiederkehrenden Prozess handeln, um kritisches Problembewusstsein zu schaffen. Bestehende Compliance-Systeme erweisen sich vielfach als zu einseitig auf Korruption ausgerichtet. Es sollte stets daran gedacht werden, welchen Zweck die Compliance-Verhaltensregeln verfolgen und wie diese bestmöglich mit dem Unternehmensgegenstand und den Risiken einzelner Geschäftsbereiche abgestimmt werden können. Compliance darf und soll sich nicht nur auf die Vermeidung von Korruption beschränken. Vielfach fehlen Regeln für Themen rund um die Unternehmensethik und auch gesellschaftliche Verantwortung, wie z.B. Umweltschutz oder Produktionsregeln. Unternehmen müssen hier kräftig aufräumen.

Klingt das nicht nach „Überregulierung ohne Ende“?
Haumer: Vielfach werden Compliance-Systeme als erzwungene Überregulierung empfunden. Dies hat einen simplen Grund. In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass compliance-konformes Verhalten ganze Geschäftsbereiche „lahmlegt“. Der erste Schritt vor Einrichtung eines Compliance-Systems sollte stets sein, sich zu überlegen in welchen Bereichen es zu Problemen kommen könnte. In diesem Bereich muss präventiv angesetzt werden. Es ist daher darauf zu achten, ob das geplante Compliance-System zum Unternehmen und dessen Geschäftsbereichen passt. Wird dies übersehen, kann es trotz der Einrichtung eines Compliance-Systems zu bewussten Verstößen gegen Compliance-Regeln kommen, um Geschäfte abschließen zu können. Gerade den bewussten Verstoß gegen Regeln soll ein Compliance-System aber verhindern bzw. frühzeitig entdecken.

Von Managern werden rasche, effiziente und möglichst profitable Entscheidungen erwartet. Ist ständig in einem Compliance Regelwerk nachschlagen zu müssen, nicht„praxisfern“?
Haumer: Manager stehen oft unter dem Druck, dass von ihnen rasch messbare Erfolge erwartet werden. Unter Druck und bei mangelndem Bewusstsein passieren Fehler. Ziel eines Compliance-Systems als gelebte Unternehmenskultur ist es, ein stets präsentes Bewusstsein zu schaffen, sodass mögliche Probleme und Gefahren bereits im Vorfeld erkannt und beseitigt werden können. Die Mitglieder der Führungsebene aber auch einzelne Mitarbeiter sollten, um sich compliance-konform verhalten zu können, nicht laufend in einem hundert Seiten starken Compliance-Regelwerk nachschlagen müssen. Vielmehr sollten entsprechende Schulungen der Mitglieder der Führungsebene aber auch der Mitarbeiter der einzelnen Geschäftsbereiche gehalten werden, um entsprechendes Problembewusstsein zu schaffen.

Haumer: "Vielfach werden Compliance-Systeme als erzwungene Überregulierung empfunden."
Haumer: „Vielfach werden
Compliance-Systeme als erzwungene Überregulierung empfunden.“

Auf diese Weise wirkt Compliance nicht nur präventiv, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner und verbessert somit das Image des Unternehmens nach außen. „Gelebte“ Unternehmenskultur stempelt Compliance nicht als notwendiges Übel ab, sondern bezieht es aktiv mit ein.

Werden Sie von ihren Mandanten erst kontaktiert, wenn sozusagen schon „Feuer am Dach“ ist und gibt es ein Patentrezept, das die Verhinderung von Korruption gewährleistet?
Haumer: Ein Patentrezept gibt es nicht. Wie bereits gesagt, ist die Unternehmenskultur ein wichtiger Faktor. Bei der Prävention von Korruption spielt die Schaffung von Bewusstsein für mögliche Problembereiche und den (straf-) rechtlichen Folgen von Verstößen eine große Rolle. Den Mitarbeitern sollte deutlich gemacht werden, dass Compliance nicht nur das Unternehmen schützt, sondern auch die Gefahr der persönlichen Haftung und eigener strafrechtlicher Risiken vermindert.

Was ist der Vorteil von Compliance-Systemen?
Haumer: Compliance wirkt präventiv und stärkt das Vertrauen. Es verhilft dem Unternehmen dazu, rechtlich immer auf dem aktuellsten Stand zu bleiben und gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Ein wirksames Compliance-System ermöglicht neben der Überwachung auch die Steuerung von Compliance-Risiken. Damit ermöglicht es dem Unternehmen eine erfolgreiche und nachhaltige Geschäftstätigkeit. Compliance als gelebte Unternehmenskultur stärkt das Vertrauen von allen Seiten; Kunden, Behörden, Marktteilnehmer aber auch Mitarbeiter. Redliches Verhalten und die Achtung und Einhaltung von Normen gewinnt im Geschäftsverkehr immer mehr an Bedeutung. Wird ein Unternehmen auf Grund des Compliance-Systems als gelebte Unternehmenskultur als vertrauenswürdiger, verlässlicher und gesetzestreuer Geschäftspartner angesehen, bedeutet das für das Unternehmen einen erheblichen Marktvorteil, so kann ein wirksames Compliance-System z.B. auch zu einer Verbesserung des Ratings von Banken oder Versicherungen führen.

Was können Sie ihren Mandanten in Fragen „rund um Compliance“ anbieten?
Haumer: Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Mandanten im Zusammenhang mit Compliance-Beratung ein möglichst breit aufgestelltes Leistungsspektrum erwarten. Gemeinsam mit unseren Partnern sind wir im Beratungsfeld „Compliance“ umfassend tätig. Wir beraten in den Bereichen Einhaltung branchenspezifischer Standards, Verhinderung und Aufdeckung von Wirtschafts- / Finanz- und Umweltkriminalität. Besteht bereits der Verdacht einer begangenen strafbaren Handlung, erstreckt sich unsere Tätigkeit mit Kooperationspartnern auch auf die forensische Prüfung von Sachverhalten, die Einleitung von Strafverfahren, soweit dies im Interesse des Unternehmens liegt, und die Begleitung des Unternehmens als Opfer- und Privatbeteiligter im Strafverfahren.

www.haslinger-nagele.com

Das Interview führte Walter J. Sieberer

Foto: Walter J. Sieberer

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