DLA Piper und Wolf Theiss erörtern Sonderfragen zur Selbstanzeige

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Franz Althuber
Dr. Franz Althuber ist Leiter der Steuerrechtspraxis bei DLA Piper Weiss-Tessbach

Dr. Franz Althuber (40), Rechtsanwalt, Partner und Leiter der Steuerrechtspraxis bei DLA Piper Weiss-Tessbach, und MMag. Dr. Benjamin Twardosz (35), Rechtsanwalt und Steuerberater sowie verantwortlicher Partner für die Bereiche Finanzstrafrecht und Abgabenverfahren bei Wolf Theiss, werden im Zuge einer vom Linde Verlag ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe (www.lindecampus.at) am 28. April 2016 gemeinsam zum Thema „Praxisfragen zur Selbstanzeige“ vortragen.

Co-Referent ist HR Dr. Wolfgang Bartalos, langjähriger Leiter der Finanzstrafbehörde I. Instanz im Finanzamt Wien 1/23 (vormals Finanzamt für Körperschaften) und nunmehr regionaler Koordinator der Finanzstrafbehörde Wien.

„Der Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige stellt ein immens wichtiges Mittel zur nachträglichen Sanierung steuerrechtlichen Fehlverhaltens dar. Die im Finanzstrafgesetz für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige normierten Voraussetzungen werden in der Praxis jedoch oft nur unzureichend berücksichtigt“, so Althuber.

Zweck des Seminars ist es, praktisch häufig auftretende Zweifelsfragen zu klären und – aus der Sicht des Beraters und der Finanzverwaltung – gangbare Wege aufzuzeigen, um fehlerhafte Selbstanzeigen zu verhindern. Neben Fragen zur notwendigen Täternennung, zur Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige und zur Möglichkeit der „geschätzten“ Selbstanzeige werden auch jüngste Änderungen des Finanzstrafgesetzes im Detail dargestellt und diskutiert.

„Selbstanzeigen dienen der Aufarbeitung verschiedenster, oft sehr komplexer Sachverhalte. Damit verbunden sind viele rechtliche Fragen. Die erfolgreiche Ausführung erfordert nicht nur fachliches Wissen sondern vor allem Erfahrung“, so Twardosz.

www.dlapiper.com

Foto: beigestellt

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