Expertenrunde diskutiert das Thema Familienunternehmen

971
Peter Polak, Eugen Strimitzer, Burkhart List, Theresa Ludwiger-List, Silvia Parik, Jakob Molzbichler
Peter Polak, Eugen Strimitzer, Burkhart List, Theresa Ludwiger-List, Silvia Parik, Jakob Molzbichler

Experten diskutieren über die Kunst Familienunternehmen erfolgreich über Generationen zu führen und zu erhalten.

Letzten Mittwoch fand auf Einladung von Ward Howell International, KPMG und der Wiener Wirtschaftskanzlei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte ein Informationsabend zum Thema „Family Business“ statt.

Rund 54% der österreichischen Unternehmen (Einzelunternehmen ausgenommen) sind Familienunternehmen. Nur 3% der familiengeführten Betriebe weltweit bestehen länger als drei Generationen. Die Gründe dafür sind meist strategischer, finanzieller oder persönlicher Natur und damit so mannigfaltig, wie die Branchen in denen Familienunternehmen tätig sind.

Dem Zusammenspiel von persönlichen, emotionalen, familiären, betriebswirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Fragen und Gegebenheiten, und damit der Frage „Wie kann eine geordnete Unternehmensübergabe funktionieren und wo sind die Stolpersteine?“ gingen die Vortragenden Mag. Silvia Parik (Ward Howell), Mag. Jakob Molzbichler (Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte) und Dr. Eugen Strimitzer (KPMG) auf den Grund. Unterstützt wurden sie dabei von DI (FH) Burkhart List (CEO) und Theresa Ludwiger-List, MSc (CFO) von List General Contractor, die das Unternehmen in dritter Generation führen und von ihren Erfahrungen bei der Unternehmensübergabe berichteten.

Den Grundstein für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe an die nächste Generation bildet laut Mag. Silvia Parik die Erstellung einer Familienverfassung. Als individuelles Leadership Instrument stellt sie die Leitlinie für die verantwortungsvolle Führung von Familienunternehmen dar und enthält die Regeln für das Zusammenspiel von Unternehmen und Familie. Sie ist somit die Grundlage für die Rechte und Pflichten, die in einem Gesellschaftervertrag oder einer Satzung festzulegen sind.

Wenn im Anschluss die Rechts- und Steuerberater beigezogen werden, stellen sich häufig Fragen hinsichtlich der monetären Absicherung der übergebenden Generation, der Auseinandersetzung mit Pflichtteilsberechtigten, sowie einer eventuellen Einbringung des Unternehmens in eine Stiftung und der damit einhergehenden steuerlichen Folgen, wie Mag. Jakob Molzbichler und Dr. Eugen Strimitzer aus ihrer langjährigen Beratungserfahrung berichteten.

„Die gute Nachricht für Familienunternehmen: Mit vorausschauender Planung, einem strukturierten Übergabeprozess, transparenten Auswahlkriterien und Auswahlprozessen und einem guten Zusammenspiel der zugezogenen Berater gelingt der Erhalt des Unternehmens auch weit über die dritte Generation hinaus.“, so einhellig die Experten.

www.fplp.at

Foto: beigestellt

Flower