Fachveranstaltung zum Thema: „Geschäftsführer- / Vorstandshaftung“

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Mag. Zink, Mag. Trettnak, Dr. Spatz
Johannes Zink, Markus Trettnak, Philipp Spatz

Am 12.5.2016 luden RA Dr. Philipp Spatz, LL.M. und RA Mag. Johannes Zink (hba Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte), sowie der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Markus Trettnak (BDO Austria GmbH) zum Fachvortragsabend zum Thema „Geschäftsführer- / Vorstandshaftung“.

Die Veranstaltung fand am Wiener Standort der Kanzlei hba statt.

RA Dr. Spatz beleuchtete die zivilrechtlichen Aspekte der Business Judgement Rule, welche mit 1.1.2016 erstmals gesetzlich geregelt wurden.

Die den Tatbestand der Untreue betreffenden strafrechtlichen Gesichtspunkte der Business Judgement Rule wurden von RA Mag. Zink näher erläutert. Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 brachte hier ebenfalls gesetzliche Klarstellungen – vor allem zu Gunsten von Geschäftsführern und Vorständen – mit sich.

Der dritte Referendar, Mag. Markus Trettnak, gab Einblicke in die alltägliche Praxis betreffend forensischer Untersuchungen in Unternehmen und schilderte typische Gelegenheiten und Motive von Tätern. Er erläuterte ebenfalls unternehmensinterne Evaluierungs- und Untersuchungsprozesse.

Im Anschluss an die Impulsreferate wurde im geselligen Teil der Veranstaltung angeregt diskutiert. Dabei wurden nicht nur relevante Themen aus der derzeitigen Praxis erörtert, sondern auch die in naher Zukunft zu erwartenden Fragestellungen aufgeworfen.

Der Einladung von hba Rechtsanwälte und BDO folgten zahlreiche Gäste, insbesondere aus Wirtschaft, Justiz und Steuerberatung, darunter Gerhard Jarosch (Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte und der International Association of Prosecutors), Helmut Pöllinger (Brainloop AG) sowie Markus Pernusch (Lions Capital), uvm.
Das nächste „hba – Rechtsgespräch“ findet Anfang Juli am Grazer Standort der Kanzlei statt.

www.hba.at

Foto: beigestellt

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