Freshfields berät Otto Bock HealthCare bei grenzüberschreitender Verschmelzung und Abschluss einer Mitbestimmungsvereinbarung

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Karin Buzanich-Sommeregger

Otto Bock HealthCare ist Markt- und Innovationsführer bei Prothesen, Orthesen und Rollstühlen und weltweit bekannt als regelmäßiger Hauptsponsor der Paralympics.

Um der Internationalität des in rund 50 Ländern (davon über 20 in Europa) operierenden Unternehmens gerecht zu werden und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates maßgeschneidert zu regeln, hat Otto Bock HealthCare eine österreichische Gesellschaft auf sich verschmolzen und mit dem Besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer (BVG) eine Mitbestimmungsvereinbarung ausgehandelt.

Freshfields Bruckhaus Deringer hat das Projekt in Deutschland und Österreich gesellschaftsrechtlich beraten und das gesamte Verfahren zur Bildung des BVG in 20 Ländern betreut. Das ebenfalls von Freshfields unterstützte Verhandlungsverfahren führte nach nur zwei Verhandlungsrunden in Wien und Berlin zu einem von allen Beteiligten begrüßten Ergebnis.

Das internationale Freshfields-Team wurde von Prof. Dr. Christoph H. Seibt (Gesellschaftsrecht) und Prof. Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt (Arbeitsrecht) geleitet und umfasste weiterhin Dr. Neda von Rimon (Gesellschaftsrecht), Dr. Anne-Kathrin Bertke und Patrick Wendler (Arbeitsrecht; alle Hamburg), Dr. Ludwig Hartenau und Dr. Tatjana Krutzler (Gesellschaftsrecht), Dr. Karin Buzanich-Sommeregger und Leonhard Prasser (Arbeitsrecht; alle Wien), Sarah Rohmann und Magali Abdou (Paris), Lorenzo Fusco (Mailand), Desirée Kemperink und Maartje van der Molen (Amsterdam) sowie Nicola Squire (London; alle Arbeitsrecht).

Das Projekt wurde intern durch die Leiterin der Rechtsabteilung, Regina Thums, und Dorothée Hahn, Syndikusanwältin im Arbeitsrecht, koordiniert.

www.freshfields.com

Foto: Freshfields Bruckhaus Deringer

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