Jour Fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte

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DDr. Katharina Müller
DDr. Katharina Müller

Am 18. November 2015 luden die Baurechtsexperten RA DDr. Katharina Müller, TEP und FH-Prof. DI Dr. Doris Link (ECC Bauprozessmanagement GmbH) zum Jour Fixe mit dem Thema „Wer ist schuld am Wetter? Problemstellung: Arbeiten unter freiem Himmel“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Eingangs präsentierte Müller die Sphärenverteilung (Risikotragung des AG und AN), die sich aus dem allgemeinen Zivilrecht und der ÖNORM B 2110 ergibt. Sie hob hervor, dass die Abgrenzung zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen wesentlich ist und betonte, „dass der AG nach der ÖNORM grundsätzlich nur das Risiko aus den außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen trägt“. Müller erklärte, dass die Ermittlung der Außergewöhnlichkeit unter anderem nach der ÖNORM B 2110 und B 2118 erfolgen kann, jedoch nur wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden und Vertragsinhalt geworden sind. Abschließend stellte sie klar, dass die ÖNORM B 2118 – im Vergleich zu ÖNORM B 2110 – die Grenzwerte für die Definition außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse so hoch ansetzt, sodass diese im Einzelfall kaum erreichbar sind. „Für den AN empfiehlt sich daher, die ÖNORM B 2110 als Vertragsgrundlage zugrunde zu legen sowie diese durch die Festlegung der Kriterien für Ermittlung der Außergewöhnlichkeit, Definition der Perioden sowie Ergänzung um relevante Parameter zu ergänzen.“ so Müller.

In der Folge präsentierte Link die Definition der wichtigen Begriffe (wie zB „Maximalwert“, „jähriger Mittelwert“, „jährliches Ereignis“, „Periode“ usw) sowie Bedeutung der sinnvollen Fragenstellungen an die Meteorologieanstalt. „Häufig werden sehr ungenaue Anfragen an die Meteorologieanstalt gestellt, sodass die Ermittlung der Witterungsverhältnisse nicht sinnvoll erfolgen kann.“ Sie erläuterte die Witterung gemäß „Innsbrucker Modell“, „BSchEG“ und „BUAK“ und zeigte die Auswirkung der Witterungsverhältnisse auf die Leistungserbringung auf. Anhand von konkreten Beispielen stellte Link die Ermittlung der Verlängerung der Leistungsfrist sowie der Mehrkosten aufgrund der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse dar.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten zahlreiche Gäste, darunter unter anderem Teilnehmer von Bauherrn (Wiener Linien) und Vertreter der Bauindustrie und des Baunebengewerbes (zB PORR, Strabag, Swietelsky, BAI) wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

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Foto: beigestellt

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