Justiz 3.0 – Hängen die Gerichte die Anwaltsbranche bei der Digitalisierung ab?

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Veronika Haberler, Partnerin & CEO von LeReTo

Bis 2020 sollen der physische Gerichtsakt Geschichte sein, der gerichtliche Workflow vollautomatisiert und alle richterlichen Arbeitsplätze und Verhandlungssäle Österreichs mit modernster Hardware ausgestattet werden. Es scheint, als wäre die Justiz in Sachen Digitalisierung der Anwaltsbranche weit voraus.

Was wären JuristInnen nur ohne ihre Akten? Antwort: Hilflos (wie Niederösterreich ohne Landeshauptstadt)! Dies ist ein (sehr) alter, unter AnwältInnen (in Wien) geläufiger Scherz. Er zielt jedoch auf die essentielle Basis jeder juristischen Arbeit ab, nämlich genaue Sachverhaltskenntnis und rechtliches Wissen. Er zeigt auf, wie wichtige gute Aktenführung, Verfügbarkeit von Information und präzise Vorbereitung für die Anwaltspraxis sind. Exzellenz in der rechtlichen Beratung setzt immer auch perfekte Organisation voraus. Und die ist in nicht allzu ferner Zukunft vor allem eines: smart vernetzt und digital!

Die Behörden als innovatives Vorbild. Die österreichische Justiz gilt in Sachen Digitalisierung europaweit heute als Vorreiterin. Viele wissen natürlich, dass das bewährte Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) schon 1998 vorbildlich war, aber die neue Initiative geht noch viel weiter. Was so manchem lokalen Prozessanwalt vielleicht ein ungläubiges Schmunzeln entlockt, wenn er an verstaubte Aktenberge bei Gericht denkt, ist eine Tatsache. Denn von der Anwaltschaft zumeist unbemerkt hat das Justizministerium hinter den Kulissen Pionierarbeit geleistet. Das Projekt „Justiz 3.0“ wurde bereits 2014 von Justizminister Wolfgang Brandstetter ins Leben gerufen. Bald wird dieses beeindruckende Realität: Die Digitalisierungs- und Hardwareinitiative des BMJ ist bemerkenswert ambitioniert und lässt so manches Anwaltsbüro alt aussehen, und zwar spätestens 2020.

Pilotbetrieb.

Im September 2016 startete der Testbetrieb der Justiz 3.0 (Link unten) am Arbeits- und Sozialgericht Wien. Bis Jahresende sollen die Landesgerichte Feldkirch, Klagenfurt und Ried folgen. Zur Arbeitsplatzausstattung für die Richterin bzw für den Richter zählen zwei große Touchscreen-Monitore, ein mobiler Tablet-PC samt Unterschriftenpad. Der Vorsitzende kann Urkundenvorlagen der Parteien oder Urkundenvorhalte an Zeugen freigeben (Mediensteuerung) und die Resultate direkt einpflegen, eine Live-Volltextsuche im ganzen Akte laufen lassen (alle Aktenbestandteile sind OCR-behandelt), es gibt ein strukturiertes elektronisches Inhaltsverzeichnis.

Wahrnehmung von Parteienrechten erleichtert.

Über ein elektronisches Integrationsportal werden alle Akteure auf Seite der Justiz vernetzt, ob Einlaufstelle, Rechnungsführer, Kanzlei oder Revisor. Die neue Aktenstruktur 3.0 wird den Parteien und ihren Anwältinnen bzw Anwälten die Online-Akteneinsicht erleichtern. Vor allem aber hofft das BMJ, mit integriertem Termin-, Aufgaben- und Rechnungsmanagement auf eine deutlich verkürzte durchschnittliche Verfahrensdauer und auf eine Qualitätssteigerung der Urteile.

Innovatoren der österreichischen Anwaltsbranche. Und wie ist es um Innovation und smarte Lösungen in der Rechtsanwaltschaft bestellt? Die ersten innovativen VorreiterInnen formieren sich auch auf Seiten der Anwaltschaft: Seit November 2016 finden erste Veranstaltungsreihen zum Thema Legal-Tech statt. Baker & McKenzie Wien lud zum „Legal Tech Meet-Up“, Northcote gemeinsam mit PWC zum „Future-Law“-Abend und Lumsden Partners zur Diskussion „Der Rechtsanwalt im 21. Jahrhundert“. Inzwischen erobern neue Player wie Fairplane oder LeReTo in Windeseile den Rechtsberatungsmarkt, indem etwa Business-Cases generiert werden, die zuvor nicht rentabel waren, oder indem anwaltliche Arbeitszeit extrem eingespart werden kann.

http://www.lereto.at/
Foto: beigestellt

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