Markenkrieg wegen „Black Friday Sale“: Amazon vs. Super Union Holdings Ltd.

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Dr. Alexander Hogertz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Der nächste Black Friday steht vor der Türe und am 24. November sollen wieder die Kassen klingeln und das nicht nur am amerikanischen Markt. Überschattet wird dieser Tag der die Wirtschaft beleben soll durch einen derzeit stattfindenden Markenkampf um die Rechte der deutschen Marke „Black Friday“.

Ein in Hongkong ansässiges Unternehmen, die Super Union Holdings Ltd. hat die 2013 angemeldete Wortmarke „Black Friday“ exklusiv an die Black Friday GmbH lizenziert. Diese betreibt seit Jahren erfolgreich die Vermarktungsplattform www.blackfridaysale.de (BlackFridaySaleDE) auf der Partner ihre Waren anbieten können und ist damit der Ansprechpartner für die Marke am deutschen Markt. Darunter befinden sich auch zahlreichen Unterlizenznehmer wie z.B. der Axel Springer Verlag.

Markenrechtsexperte Dr. Alexander Hogertz, Rechtsanwalt bei der in Berlin ansässigen Rechtsanwaltskanzlei Hogertz LLP (www.hogertz.com) vertritt die Inhaberin der deutschen Marke ‚Black Friday‘. Hogertz: “Die Super Union Holdings Ltd. aus Hong Kong hat die 2013 angemeldete Wortmarke „Black Friday“ exklusiv an die Black Friday GmbH lizenziert. Die Black Friday GmbH betreibt seit Jahren sehr erfolgreich die Plattform www.blackfridaysale.de (BlackFridaySaleDE). Wie jeder Markeninhaber setzt sie sich gegen Verletzungen ihrer Marke zur Wehr, dies allerdings mit Augenmaß. Das ist markenrechtlich nicht nur völlig üblich, sondern sogar notwendig. Darüber hinaus darf die Lizenznehmerin der Marke und selbstverständlich auch sämtliche der zahlreichen Unterlizenznehmer, worunter sich u.a. der Axel Springer Verlag (BILD Black Friday) befindet, erwarten, dass die Marke vor unberechtigtem Gebrauch geschützt wird.“

Das man es mit einer eingetragenen Marke zu tun hat kann man in jedem Online-Markenregister herausfinden. Klarerweise ist es für Unternehmen nicht einfach zu verstehen, dass ein in USA üblicher Ausdruck wie „Black Friday Sale“ am deutschen Markt geschützt sein könnte und trotz einiger Anträge auf Markenlöschung existiert die Marke weiter fort.

Konrad Kreid

Dazu muss man wissen, dass Markenlöschungen eher selten sind. Die Markenämter sind nämlich bereits bei Anmeldung einer Marke zur sorgfältigen Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen gehalten, was auch geschieht. Als die Marke im Jahre 2013 angemeldet wurde, hielt das Markenamt die Marke für eintragungsfähig.“, erläutert Hogertz und ergänzt, „Diese Einschätzung halten wir für zutreffend, weil die Bezeichnung „Black Friday“ den angesprochenen Verkehrskreisen, womit die Gesamtbevölkerung gemeint ist und nicht einige besonders gut informierte Personen, zum Zeitpunkt der Markenanmeldung schlichtweg unbekannt war. Aus diesem Grund ist die Markeninhaberin sehr zuversichtlich, dass die Löschungsanträge zurückgewiesen werden.“

Black Friday GmbH-Geschäftsführer Konrad Kreid dazu: „Wir haben uns das rechtmäßige Verwenden der Wortmarke „Black Friday“ am deutschen Markt gesichert, um unseren Businesspartnern auf einem gerade entstehenden Online-Abverkaufsmarkt sichere Handelsbedingungen zu gewährleisten. Wir schließen ja niemand vom Markt aus, sondern bieten ja allen Händlern unabhängig von ihrer Größe an, beim Black Friday Sale mitzumachen – unter www.blackfridaysale.de findet man alle Informationen dazu.“

Redaktion: Walter J. Sieberer
Fotos: beigestellt

Siehe auch: OTS Presseaussendung

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