PHH Anwalt Mathias Preuschl wieder Vize-Vorsitzender der Surveillance Group im CCBE

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Mathias Preuschln
Mathias Preuschl

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften hat Mathias Preuschl (43), Partner bei PHH Rechtsanwälte in Wien, mit 1. Februar 2016 für weitere 2 Jahre zum Vize-Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für den Schutz des Anwaltsgeheimnisses ernannt.

Mit dem PHH Partner und anerkannten Strafrechtsexperten Preuschl erhält Österreich eine starke Stimme für dieses wichtige Anliegen.

Die 26-köpfige Surveillance Working Group ist eine der vom CCBE eingerichteten Komitees und Arbeitsgruppen. Ihre Aufgabe ist es, die anwaltliche Verschwiegenheit und das Recht der Mandanten auf vertrauliche Kommunikation mit ihren Anwälten zu schützen. Dazu überwacht, beobachtet und dokumentiert die Gruppe europaweit Verstöße und interveniert in den jeweiligen nationalen Verfahren. Zuletzt war dies im Fall der niederländischen Kanzlei Prakken d´Oliveira erfolgreich, die jahrelang vom holländischen Inlandsgeheimdienst abgehört wurde. Die Kanzlei siegte mit Hilfe der CCBE vor Gericht und der Staat musste seine Abhöraktion einstellen.

Mathias Preuschl ist seit 6 Jahren einer der Vertreter der österreichischen Anwaltschaft und von Anfang an in der Surveillance Working Group tätig. Die neuerliche Bestellung zum Vize-Vorsitzenden ist für ihn eine große Auszeichnung: „Es ist eine Ehre, Österreich in diesem immer wichtiger werdenden Gremium zu vertreten und das Recht der Bürgerinnen und Bürger Europas auf anwaltliche Verschwiegenheit zu verteidigen.“

Über den CCBE
Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) mit Sitz in Brüssel wurde 1960 gegründet und ist das von den Europäischen Institutionen anerkannte, anwaltliche Sprachrohr Europas. Insgesamt 27 nationale Anwaltskammern sind Mitglieder im CCBE. Sie entsenden Fachleute und Vertreter als nationale Delegationen zum CCBE, wo sie in Ausschüssen und Arbeitsgruppen Rechtsthemen bearbeiten. Zu den wichtigsten Aufgaben des CCBE gehören die Verteidigung und Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der demokratischen Werte in Europa, wie etwa der Zugang zum Recht und die Einhaltung der Grundrechte. Auch die Mitgestaltung der Rahmenbedingungen zur grenzüberschreitenden Ausübung des Rechtsanwaltsberufes und die Sicherung der anwaltlichen Kernprinzipien (Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Freiheit von Interessenskollisionen) zählen zu den vordringlichen Anliegen des CCBE. In Wahrnehmung seiner Aufgaben wird der CCBE von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament regelmäßig eng in die Erarbeitung bestimmter EU-Richtlinien eingebunden. Die Mitglieder des Ausschusses werden von den jeweiligen nationalen Anwaltskammern nominiert und entsendet.

www.phh.at

Foto: beigestellt

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