Prävention durch „Geldwäsche“ Schulung – Haftungfreistellung für Führungsebene

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Das Compliance Team bei DLA Piper: Thomas Kralik und Caterina Hartmann

Insbesondere auch durch die 4. Geldwäsche-Richtlinie wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung drastisch verschärft. Die Einhaltung der gesetzlichen Normen stellt eine große Herausforderung für die Führungsebene der Unternehmen dar

Aber für wen gelten diese neuen Bestimmungen überhaupt? Wie hoch sind die Strafen und wie können präventiv Maßnahmen gesetzt werden, um eine Haftung zu verhindern?

„Risikobewertung“, „allgemeine und vereinfachte Sorgfaltspflichten“ sind die neuen Schlagwörter die in den Vordergrund drängen und für Geschäftsführer, Manager, Vorstände und Aufsichtsräte zu verbindlichen Grundsätzen werden.

In Umsetzung der Richtlinie wurden unter anderen zwingende „Anforderungen an die interne Organisation und Schulungen innerhalb der Unternehmen“ und Bestimmungen betreffend „interne Verfahren, Schulungen und Rückmeldungen“ eingeführt.

Eine effiziente Schulung und eine Sensibilisierung der Mitarbeiter scheint nicht nur unerlässlich um das Unternehmen zu schützen sondern kann auch von Haftungen befreien. Ein Team bei der renommierten Wirtschaftsrechtskanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach in Wien bietet diesbezüglich Inhouse Geldwäsche-Schulungen für Unternehmen an.

Laut Dr. Thomas Kralik und Dr. Caterina Hartmann besteht der Umfang dieser Seminare aus Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Prävention durch Konzeption und Durchführung von Schulungen sowohl auf Mitarbeiter als auch Führungsebene.

Für nähere Informationen kann man die beiden Spezialisten kontaktieren über: compliance.vienna@dlapiper.com

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