Prof. Hanns Hügel zur Reform des GmbH-Rechts: „Ein beispielloser Schildbürgerstreich“

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Prof. Hanns Huegel
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Reduktion des GmbH-Mindeststammkapitals: ein beispielloser Schildbürgerstreich
Der Gesetzesentwurf zur Reform des GmbH-Rechts, mit dem das Mindeststammkapital von EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 und die Mindesteinzahlung auf das Stammkapital von EUR 17.500,00 auf EUR 5.000,00 reduziert werden, ist nach Ansicht von RA Univ. Prof. Dr. Hanns F. Hügel, Universität Wien, bpv Hügel Rechtsanwälte, ein beispielloser Schildbürgerstreich:

Zur Förderung von Neugründungen nicht geeignet
Diese Maßnahmen werden Neugründungen von Unternehmen nicht fördern. Unternehmensgründer, die EUR 17.500 Startkapital nicht aufbringen können, haben bisher Einzelunternehmen gegründet. Künftig werden sie GmbHs mit niedrigem Kapital gründen können. Vermehrt werden nicht die Unternehmens-Neugründungen, sondern die GmbH-Gründungen. Die Wirtschaft wird dies nicht stärken. Ganz im Gegenteil wird sich die Haftungsbeschränkung bei kapitalschwachen GmbHs zum Nachteil von Lieferanten, Fiskus und Sozialversicherung auswirken. Banken setzen demgegenüber regelmäßig eine persönliche Haftung des Gesellschafters für die Finanzierung durch.

Jungunternehmer kämpfen mit anderen Problemen
Die wahren Probleme der Jungunternehmer liegen schwergewichtig im Gewerberecht und anderen bürokratischen Hemmnissen, die im Ausland nicht in vergleichbarer Weise existieren. Absurd ist auch die steuerliche Schlechterstellung von Kleingewerbetreibenden und Selbstständigen im Zusammenhang mit der hier fehlenden 1/6-Begünstigung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld).

Neuregelung fördert Sozialversicherungsbetrug
Die Neuregelung wird insbesondere die Gründung von Betrugs-GmbHs begünstigen, die Arbeitnehmer zur Sozialversicherung anmelden, aber keine Sozialversicherungsbeiträge leisten. Hat die Sozialversicherung nach Monaten die Löschung der Betrugs-GmbH erreicht, wird die nächste Betrugs-GmbH gegründet. Dieses „Spiel“ kann man sich mit EUR 5.000 weit leichter leisten als mit EUR 17.500.

Steuerlich geförderte Gläubigergefährdung bei Alt-GmbHs
Selbst wenn man trotzdem eine „billige“ Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung („GmbH light“) einführen will, sollte dies – wie in Deutschland – eine eigene Gesellschaftsform sein, damit das Ansehen der bestehenden GmbHs mit einem Mindeststammkapital von EUR 35.000,00 nicht untergraben wird.

Demgegenüber ermöglicht der Gesetzesentwurf eine Entkapitalisierung bei allen bestehenden GmbHs. Diese können ihr Stammkapital auf EUR 10.000 herabsetzen. Das Ausmaß der zu erwartenden Gläubigergefährdung erahnt man, wenn man berücksichtigt, dass ca. zwei Drittel aller österreichischen Unternehmen als GmbH betrieben werden und gegenwärtig über 100.000 GmbHs eingetragen sein dürften.

Hinzu kommt: Zur Kapitalherabsetzung bestehen erhebliche steuerliche Anreize, was bei der Verfassung des Entwurfs offenkundig nicht bedacht wurde. Die Kapitalherabsetzung ermöglicht eine steuerfreie Einlagenrückzahlung, während eine Gewinnausschüttung mit 25% Kapitalertragsteuer belastet ist. Jede GmbH, die über ausschüttungsfähige Liquidität verfügt oder mit Gewinnen in den nächsten Jahren rechnet, wird geneigt sein, anstatt einer steuerpflichtigen Gewinnausschüttung eine steuerfreie Kapitalherabsetzung von EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 vorzunehmen.

Der Gesetzesentwurf, der unseriöse GmbH-Gründungen ermöglicht und dadurch insbesondere Sozialbetrug erleichtert und bei bestehenden GmbHs gläubigergefährdende Entkapitalisierung mit Steuererleichterungen belohnt, dürfte einer der skurrilsten Gesetzgebungsakte der 2. Republik sein.

www.bpv-huegel.com

Foto:  © bpv Hügel, Abdruck honorarfrei

Redaktion: Coco Huemer

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