Wolf Theiss Partner Benjamin Twardosz veröffentlicht Handbuch zum „VwGH-Verfahren“

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Benjamin Twardosz
Benjamin Twardosz

Nach seinen beiden bisherigen Werken „Die erfolgreiche VwGH Beschwerde“ und „Die VwGH Beschwerde nach der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle“ veröffentlicht Benjamin Twardosz, Partner in Österreichs größter Anwaltssozietät Wolf Theiss, nun rechtzeitig mit dem neuen Verfahren ein umfassendes 433-seitiges Handbuch zum Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Es ist die erste umfangreiche und vollständige Kommentierung der neuen Bestimmungen des Verwaltungsgerichtshofsgesetzes.

Durch die Novelle wurden nicht nur neue Verwaltungsgerichte geschaffen, sondern auch die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes geändert, der Zugang zur höchsten Instanz erneut eingeschränkt, und die Verwaltungsgerichte in das VwGH-Verfahren einbezogen. Benjamin Twardosz klärt viele der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Zweifelsfragen, erläutert die praktische Umsetzung anhand von Textvorschlägen, Beispielen und Schriftsatzmustern und arbeitet die Judikatur und Literatur vollständig auf.

Die Richter am Verwaltungsgerichtshof zeigen sich angetan: „Das Handbuch behandelt viele Details und schafft dennoch einen guten Überblick. Es ist eine äußerst wertvolle Hilfe für die praktische Arbeit.“, sagt Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident am VwGH. Und Hofrat Dr. Mairinger fügt im Geleitwort zum Handbuch hinzu: „Dem berufsmäßigen Parteienvertreter, der den Schritt zum VwGH setzen will oder muss, dem Richter aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der rasch eine Belegstelle für seine verfahrensrechtliche Entscheidung sucht, der Wissenschaftler, der einen bereits gut aufbereiteten Ausgangspunkt für eingehende Studien aus diesem Rechtsbereich nützen möchte, allen kann das vorliegende Handbuch eine wertvolle Hilfe bieten.“

Benjamin Twardosz: „Die Vorbestellungen und die Verkaufszahlen der ersten Wochen zeigen, dass viele Leser auf mein Werk zur neuen Rechtslage schon gewartet haben. Schließlich wendet sich das Buch nicht nur an Anwälte und Steuerberater, sondern auch an Verwaltungsrichter und Beamte. Nach so viel Arbeit freue ich mich natürlich über diesen ausgesprochen hohen Zuspruch.“

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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