
Die Kartellrechtspraxis von bpv Hügel hat für Westinghouse Air Brake Technologies Corp (Wabtec) vor dem OGH die fusionskontrollrechtliche Genehmigung für die Übernahme von Dellner Couplers erwirkt.
„In Österreich ist dies soweit ersichtlich die erst dritte Fusionskontrollgenehmigung ohne Auflagen nach einer Phase II, davon hat bpv Hügel zwei für ihre Mandanten erfolgreich erwirkt“, kommentiert Dr. Florian Neumayr, Co-Managing Partner bei bpv Hügel.
Den Abschluss der Übernahme hat Wabtec am 11. Februar 2026 bekannt gegeben.
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der Bundeskartellanwalt (zusammen die so genannten Amtsparteien) befürchteten eine erhebliche Einschränkung des horizontalen Wettbewerbs, was teilweise auf die hohen Marktanteile der beteiligten Unternehmen zurückzuführen wäre. Die Amtsparteien beantragten eine eingehende Phase-II-Prüfung durch das österreichische Kartellgericht, das den Zusammenschluss genehmigte. Nach Rekurs der Amtsparteien hat der Oberste Gerichtshof zugunsten von Wabtec entschieden.
Dellner Couplers ist ein in Schweden ansässiger Hersteller von hochentwickelten, sicherheitskritischen Zugkupplungssystemen für den Personenverkehr.
Wabtec (notiert an der NYSE:WAB) konzentriert sich auf die Entwicklung von Transportlösungen. Das Unternehmen ist ein Anbieter von Ausrüstung, Systemen, digitalen Lösungen und Mehrwertdiensten für die Güter- und Personenbeförderung sowie für den Bergbau, die Schifffahrt und die Industrie.
Im Team von bpv Hügel unter der Leitung von Dr. Florian Neumayr waren Dr. Sebastian Reiter und Priv-Doz. Stefan Holzweber als erfahrene Berater der Kartellrechtspraxis.
Wabtec wurde international von Jones Day vertreten.









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