Am 06.10.2019 wurde vom Rat der Europäischen Union die Whistleblower-Richtlinie beschlossen und bis Herbst 2021 muss diese von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Eisenberger & Herzog (E&H) lud dazu, gemeinsam mit Business Circle, am 05. November 2019 zu einem E&H Legal Breakfast ein, um die Neuerungen für die Praxis vorzustellen.
Im Wiener Veranstaltungszentrum und Startup-Hub weXelerate folgten mehr als 100 Gäste den Ausführungen der E&H-Expertinnen Dr. Jana Eichmeyer und Mag. Judith Feldner zu der neuen EU-Whistleblower-Richtlinie. Die neuen Vorschriften verpflichten Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern, ein vertrauliches Hinweisgebersystem einzuführen, über welches Rechtsverstöße gemeldet werden können.
Die Vortragenden gaben einen ausführlichen Einblick über die zu beachtenden Aspekte der neuen Vorschriften. Im Vortrag behandelt wurde insbesondere, wer Hinweisgeber sein kann, welche Rechtsverstöße im Hinweisgebersystem gemeldet werden können müssen und welchen Schutz der Hinweisgeber genießt. Ferner wurde erläutert, welche Arten von Hinweisgebersystemen es gibt und inwieweit die Hinweisgebersysteme durch das Unternehmen selbst oder mit Unterstützung von externer Seite betreut werden können. Besonderes Interesse zeigte das Publikum auch hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Aspekte, die bei der Einführung eines Hinweisgebersystems zu berücksichtigen sind.
Dr. Jana Eichmeyer und Mag. Judith Feldner haben die umfangreiche Thematik mit vielen Beispielen dargestellt und durch praxisnahe Hinweise ergänzt. Anschließend gingen die beiden Expertinnen auf zahlreiche Fragen aus dem Publikum ein, die den Einstieg in eine spannende Diskussion boten.
Foto: beigestellt
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