Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das EuG in Luxemburg mit Urteil vom 13.05.2015 beide Rechtsmittel, die Niki im Zusammenhang mit dem Erwerb von Austrian Airlines durch Lufthansa eingelegt hat, abgewiesen.
Die damalige Verkäuferin ÖIAG (mittlerweile ÖBIB) vertraute sowohl für das Bieterverfahren als auch für das Verfahren vor dem EuG auf die Europarechtskompetenz von CHSH. Das EuG erließ zwei Urteile zu diesem Themenkomplex, die beide die Zulässigkeit des Verkaufs betonten: In den zwei höchst komplexen Verfahren ging es darum, ob einerseits der negative Verkaufspreis, den Lufthansa zahlte, eine verbotene Beihilfe darstellte. Dies verneinte das EuG. Im Hinblick auf das Zusammenschlussverfahren stellte sich andererseits in einem zweiten
Prozess die Frage von wettbewerbsrechtlich relevanten negativen Effekten eines solchen Zusammenschlusses. Auch dies wurde von den Luxemburger Richtern verneint.
„Wir freuen uns sehr, dass das EuG in Luxemburg mit beiden Urteilen vollinhaltlich unsere Rechtsansicht geteilt und die Richtigkeit unserer von Anfang an getätigten Analysen bestätigt hat“, freut sich Hans Kristoferitsch, Partner im Europarechts Team von CHSH. „Es ist ein schöner Erfolg, dass nach mehreren Jahren ein so großes Projekt zu einem auch von „höchster europarechtlicher Autorität“ bestätigten erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnte“, so Bernhard Kofler-Senoner, Kartellrechtspartner weiter.
Dem CHSH-Team für die EuG-Verfahren gehörten die beiden im EU-Recht tätigen Partner Dr. Hans Kristoferitsch und Dr. Stefan Huber, Kartellrechtspartner Dr. Bernhard Kofler-Senoner sowie Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch an.
Foto: beigestellt
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