
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt mit einem grundlegenden Urteil vom 14. Juli 2026 die Vereinbarkeit von Online-Veröffentlichungen von Anti-Doping-Sanktionen mit der DSGVO.
Das Verfahren behandelte grundlegende Fragen an der Schnittstelle von Datenschutz- und Sportrecht. Der EuGH stellte in seinem Urteil klar, dass die Bekämpfung von Doping einem im Gemeinwohl liegenden Ziel dient und die Veröffentlichung der Namen zur Abschreckung, Prävention und wirksamen Durchsetzung von Sanktionen beitragen kann.
Die mit der Veröffentlichung beauftragte Stelle muss allerdings vor einer solchen Veröffentlichung eine individuelle Abwägung der beteiligten Interessen vornehmen können, um sicherzustellen, dass diese Veröffentlichung im Einklang mit der DSGVO, insbesondere mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgt.
Vertreten wurde die Nationale Anti-Doping Agentur Austria (NADA Austria) in dem Verfahren vor der Großen Kammer des EuGH von Taylor Wessing Partner Andreas Schütz und Associate Tereza Grünvaldska.
Aufgrund der internationalen Bedeutung des Spitzensports reicht die Wirkung des Urteils weit über den Einzelfall hinaus. Die Entscheidung schafft wichtige Orientierung für die Anwendung der DSGVO im Anti-Doping-Bereich und dürfte die Durchsetzung von Anti-Doping-Regeln europaweit nachhaltig prägen.
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