Exekutionsgericht verhängt weitere Strafen in Höhe von EUR 80.000,- gegen UBER

648
Dieter Heine

Unter Leitung von Dieter Heine verzeichnet das Vavrovsky Heine Marth Controversy Team einen neuerlichen Erfolg im Rechtsstreit Taxi vs UBER.

Das Exekutionsgericht für die Innere Stadt Wien hat gegen UBER zwei weitere Strafen in der Gesamthöhe von EUR 80.000,- verhängt.

Das Gericht hat damit bereits Strafen von insgesamt EUR 220.000,- gegen UBER aufgrund der fortgesetzten Missachtung der gerichtlichen Auflagen verhängt. Diese ergeben sich aus einer vom Handelsgericht Wien im April 2018 erlassenen Einstweiligen Verfügung, die im Juni 2018 vom Oberlandesgericht Wien bestätigt wurde. Die Einstweilige Verfügung untersagt, Fahrtenbestellungen, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens eingelangt sind, mittels UBER-System anzunehmen.

„Die heutige Entscheidung belegt, dass UBER weiterhin die österreichischen Gesetze und gerichtlichen Auflagen missachtet“, sagt Dieter Heine, Partner bei Vavrovsky Heine Marth. „Für UBER wird es eng. In der aktuellen Entscheidung hat das Exekutionsgericht über zwei Strafanträge entschieden und jeweils eine Strafe von EUR 40.000,- verhängt. Wir gehen davon aus, dass der österreichische Staat dem fortgesetzten illegalen Verhalten von UBER mit aller Härte entgegentreten wird.“

www.vhm-law.at

Foto: beigestellt

Flower