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EY Law berät Bybit Payments bei Konzessionierung als E-Geld-Institut

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Martin Hanzl
Martin Hanzl, EY Law

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat der Bybit Payments GmbH die Konzession als E-Geld-Institut erteilt. Im Rahmen des Konzessionsverfahrens wurde Bybit von EY Law Österreich rechtlich begleitet.

Das Projekt wurde von Martin Hanzl geleitet. Zum EY-Law-Team gehörten insbesondere Clemens Burian-Kerbl (Rechtsanwalt), Elisabeth Reiner (Rechtsanwältin), Anja Moser (Regulatory Expertin / Projektmanagerin), und Margarida Maldonado Simoes.Damit ist die Bybit Payments GmbH erst das zweite in Österreich konzessionierte E-Geld-Institut.

Die E-Geld-Konzession ist eine der anspruchsvollsten Zulassungen im österreichischen Finanzmarkt und wird entsprechend selten erteilt. Dass wir Bybit als eines der ersten Unternehmen überhaupt durch dieses Verfahren begleiten durften, ist ein besonderer Erfolg, und zwar für Bybit ebenso wie für den Standort Österreich, der sich als ernstzunehmender europäischer Hub für regulierte digitale Finanzdienstleistungen etabliert“, so Dr. Martin Hanzl, Partner bei EY Law und Leiter des NewTech-Teams.

Die erfolgreiche Konzessionierung von Bybit zeigt, dass sich der europäische Markt für digitale Finanzdienstleistungen zunehmend professionalisiert. Die Kombination aus MiCAR-Lizenz und E-Geld-Konzession ermöglicht es Anbietern, digitale Vermögenswerte und regulierte Zahlungsdienstleistungen unter einem klaren regulatorischen Rahmen anzubieten. Diese Entwicklung wird die europäische Finanzdienstleistungslandschaft in den kommenden Jahren maßgeblich prägen“, ergänzt Clemens Burian-Kerbl, Rechtsanwalt bei EY Law Austria

Die Konzession ergänzt die bereits bestehende MiCAR Lizenz der Bybit EU GmbH und schafft die Grundlage für die Erbringung regulierter E-Geld-Dienstleistungen sowie Zahlungsdienstleistungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Foto: beigestellt