FSM Rechtsanwälte lud zum 2. Vergabefrühstück

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Karlheinz Moick, Naomi Grill und Florian Kromer
Karlheinz Moick, Naomi Grill und Florian Kromer

FSM Rechtsanwälte lud am 11. September zum zweiten „FSM Vergabefrühstück“ in die Kanzleiräumlichkeiten in der Wiener Lange Gasse.

Die Fachveranstaltung stand unter dem Thema „Do’s & Don’ts in der Bewertungsjury“ und bot hochkarätige Einblicke in aktuelle vergaberechtliche Herausforderungen.
Unter den rund 50 Gästen befanden sich Vertreter:innen aus Verwaltung und Recht. Die zentrale Fachpräsentation kam von Mag. Florian Kromer, Leiter der Fachgruppe Vergaberecht im ÖBB-Konzern, der seine umfangreiche Erfahrung im Bereich öffentlicher Beschaffungen teilte.

Die Angebotsbewertung ist das Herzstück des Vergabeverfahrens“, erklärt Karlheinz Moick, Partner bei FSM Rechtsanwälte. „Gerade deshalb verlangt sie jedoch klare Vorgaben, eine ausgewogene Zusammensetzung der Jury sowie eine saubere Dokumentation, um Rechtskonformität und Fairness zu gewährleisten.

Bei der Veranstaltung unterstrich Mag. Florian Kromer in seinem Fachbeitrag die Verantwortung öffentlicher Auftraggeber:innen: „Auftraggeber:innen dürfen bei Ausschreibungen auch subjektive Aspekte bewerten, wie ein Gesamteindruck oder eine vermittelte Kompetenz – also Dinge, die nicht objektiv messbar sind. Das geschieht häufig im Wege von Konzepten oder Bieterpräsentationen, die von einer Fachjury des Auftraggebers bewertet werden. Damit es bei einer solchen subjektiven Bewertung fair zugeht, treffen Auftraggeber:innen gewisse Pflichten – etwa bei der Zusammensetzung der Jury, der Begründung ihrer Entscheidung und der Dokumentation. Wer subjektiv bewertet, muss objektiv absichern. Die Anforderungen an Transparenz, Begründung und Nachvollziehbarkeit sind hoch – umso wichtiger ist es, dass sich Jurymitglieder ihrer Rolle bewusst sind und die Bewertung nachvollziehbar erfolgt.“

Foto: beigestellt

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