„Gesellschaftsrechtliche Optimierung als Chance für Bauunternehmen“ Jour Fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte

654
Bernhard Kall
Bernhard Kall

Am 2. Oktober 2019 luden RA DDr. Katharina Müller, TEP, RA Dr. Bernhard Kall und RA Dr. Martin Melzer, LL.M. zum Jour Fixe mit dem Thema „Gesellschaftsrechtliche Optimierung als Chance für Bauunternehmen“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Eingangs präsentierte Müller den neuen Bereich „Gesellschaftsrecht für Bauunternehmen“. In diesem neuen Bereich soll in Zukunft die baurechtliche Expertise der Juristen von Müller Partner verstärkt zur Lösung gesellschaftsrechtlicher Themenstellungen für die Baubranche genutzt werden.

Katharina Müller
Katharina Müller

Melzer, Gesellschaftsrechtsexperte bei Müller Partner, zeigte auf, in welchen Konstellationen gerade Bauunternehmen Bedarf an gesellschaftsrechtlicher Optimierung haben, nämlich insbesondere bei Unternehmensübernahmen (Generationenwechsel), Unternehmenskäufen, beim Aufbau neuer Geschäftsfelder, bei Krisen in einzelnen Unternehmen und Unternehmensbereichen, oder auch bei der Änderung der persönlichen Verhältnisse (Heirat, Scheidung, Kinder) und von Steuergesetzen. Anhand von konkreten Beispielen hob er dabei die Ziele – nämlich den Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter, aber auch der Geschäftsführer (Stichwort: Business Judgment Rule), die Erhaltung des Familienvermögens und die Sicherung der Unternehmensteile – hervor.

In der Folge führte Müller zur besonders brisanten Haftungssituation von Bauunternehmen näher aus. Sie erläuterte dabei, dass sich in der Praxis der Bauschadensfälle potenzielle Mängel vielfach erst nach Jahren oder nach Jahrzehnten zeigen. Letztlich können bis zu dreißig Jahre nach einem Schadensfall Ansprüche an das Bauunternehmen herangetragen werden. Auch aus der klassischen ARGE-Situation ergeben sich hohe Risiken (Solidarhaftung) für die beteiligten Bauunternehmen.

Kall erläuterte ergänzend die spezielle Haftung aus Sondergesetzen (wie AusländerbeschäftigungsG, ArbeitskräfteüberlassungsG oder Lohn- und SozialdumpingG), die in der Baubranche oftmals unterschätzt wird, obwohl daraus empfindliche Strafen drohen können.

In der Folge zeigte Melzer auf, wie die konkrete Situation von Bauunternehmen durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen optimiert wird: So kann etwa das Risiko aus besonders schwierigen Geschäftsbereichen durch eine Spaltung begrenzt (Stichwort: Vermeidung des Klumpenrisikos im Bauunternehmen) oder etwa eine Unternehmensnachfolge für den Nachfolger ohne erheblichen Liquiditätsabfluss (Stichwort: Pflichtteilsansprüche weichender Erben) durch spezielle gesellschaftsvertragliche Regelungen sichergestellt werden.

Martin Melzer
Martin Melzer

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten sich die Gäste, darunter unter anderem Teilnehmer von Leyrer & Graf, Stix & Partner oder Maler Schmidt wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre mit den Gastgebern aus.

www.mplaw.at

Foto: beigestellt

Flower