KWR Corporate Lounge: „Großprojekte in Österreich – wie entwickeln wir den Wirtschaftsstandort?

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Alexander Biach, Michael Sachs, Jörg Zehetner, Florian Frauscher, Günther Ofner © leadersnet.at / C. Mikes
Alexander Biach, Michael Sachs, Jörg Zehetner, Florian Frauscher, Günther Ofner
© leadersnet.at / C. Mikes

Die von der Rechtsanwaltskanzlei KWR veranstaltete „KWR Corporate Lounge“, die jährliche Podiumsdiskussion zu aktuellen rechtlichen und rechtspolitischen Themen, fand heuer am 20.11.2019 bereits zum 14. Mal im Dachgeschoss des Wiener Justizpalastes statt.

Unter der Moderation von RA Hon.-Prof. DDr. Jörg Zehetner (KWR) diskutierten vor 130 Gästen Dr. Alexander Biach (Wiener Standortanwalt, stv. Direktor Wirtschaftskammer Wien), Sektionschef Mag. Florian Frauscher, MLS (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Leiter Sektion II – Wirtschaftsstandort, Innovation und Internationalisierung), Prof. Dr. Günther Ofner (Vorstand Flughafen Wien AG) und Dr. Michael Sachs (Vizepräsident Bundesverwaltungsgericht) die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verwirklichung von Großprojekten in Österreich.

Im Zentrum der Diskussion standen unter anderem die Themen Urbanisierung, Digitalisierung und neue Mobilitätskonzepte sowie generell die Entwicklung der Infrastruktur zur Absicherung des Wirtschaftsstandorts Österreich. Alexander Biach setzt sich seit seiner Bestellung Mitte 2019 als Wiener Standortanwalt für wichtige Infrastruktur- und Innnovationsprojekte ein. Er plädierte für eine kontinuierliche und zügige Weiterentwicklung der Infrastruktur.

Flughafen-Vorstandsdirektor Günther Ofner, der lange und letztlich erfolgreich um eine Bewilligung der „Dritten Piste“ kämpfte, schilderte eindrücklich die vielfach zu beobachtenden überlangen Verfahrensdauern und die sich für Projektbetreiber und Öffentlichkeit daraus ergebenden Probleme.

Florian Frauscher und Michael Sachs zeigten sich überzeugt, dass schnellere Verfahren und raschere Entscheidungen die wesentlichen Grundlagen für neue Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit bilden. Frauscher erläuterte die Ziele und Regelungsgrundsätze des Standortentwicklungsgesetzes, das mit 1.1.2019 in Kraft trat: Standortrelevante Vorhaben, die überregionale und insbesondere in Bezug auf Investitionsvolumen und in Bezug auf Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt besondere Bedeutung aufweisen, kann das besondere Interesse der Republik bestätigt werden. Diese Projekte kommen in der Folge in den Genuss von Beschleunigungsmaßnahmen. Nach Ansicht der Europäischen Kommission würden einige Teile des Gesetzes gegen Europarecht verstoßen. Sie leitete deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Frauscher berichtete darüber, dass im Ministerium gerade an einer Stellungnahme an die Europäischen Kommission gearbeitet werde, mit der man die einzelnen von der Kommission erhobene Kritikpunkte entkräften wolle. Er merkte auch an, dass die Kommission das Gesetz nicht generell, sondern eben nur in einzelnen wenigen Bereichen kritisch sehe.

Alle Podiumsdiskutanten waren sich schließlich einig: Zusätzliches Wachstum und damit die Absicherung des Wirtschaftsstandort Österreich ist nur möglich, wenn entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht. Daher müssten Verfahrensdauern drastisch reduziert werden, ohne hierdurch freilich unnötig in die Rechte der Parteien einzugreifen. Dies sei jedoch auch zu schaffen, wie Verfahren aus anderen Rechtsgebieten, wie dem Vergaberecht zeigen, betonte Michael Sachs. Auch die Frage des Moderators Jörg Zehetner, ob es einen Erfahrungssatz gebe, wonach längere Verfahren zu besseren Ergebnissen führen würde, verneint Michael Sachs eindeutig.

Das Standortentwicklungsgesetz und eine allfällige Novellierung ist auch Gegenstand der laufenden Regierungsverhandlungen.

Foto: beigestellt

www.kwr.at

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