
Mit dem Haslinger / Nagele Feierabend haben Haslinger / Nagele Rechtsanwälte gemeinsam mit der Walter Haslinger Privatstiftung ein neues Veranstaltungsformat geschaffen, das Wissenschaft, Praxis und persönlichen Austausch in den Mittelpunkt stellt.
Im Rahmen der ersten Veranstaltung wurde zugleich ein besonderes Jubiläum gefeiert: 30 Jahre Walter Haslinger Preis, eine der renommiertesten Auszeichnungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Rechtswissenschaften.
Der Haslinger / Nagele Feierabend versteht sich als Plattform für Begegnungen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und juristischer Praxis. Ziel ist es, Raum für Gespräche und neue Perspektiven abseits des beruflichen Alltags zu schaffen.
„Wo Wissenschaft auf Praxis trifft, entstehen oft die spannendsten Gespräche. Der Haslinger / Nagele Feierabend soll genau dafür einen Rahmen bieten: für den persönlichen Austausch, für neue Gedanken und für Begegnungen, die über den fachlichen Kontext hinausreichen“, so Wilhelm Bergthaler, Partner bei Haslinger / Nagele.
30 Jahre Walter Haslinger Preis
Ein Höhepunkt des Abends war die Verleihung des Walter Haslinger Preises, der seit mittlerweile drei Jahrzehnten herausragende wissenschaftliche Arbeiten auszeichnet und den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis fördert.
Für die zahlreichen Gäste aus Wissenschaft, Wirtschaft, Justiz und Anwaltschaft stand dabei nicht nur die Würdigung herausragender wissenschaftlicher Leistungen im Mittelpunkt, sondern auch der persönliche Austausch zwischen jenen Menschen, die Wissenschaft und Praxis täglich mitgestalten.
Im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung wurden drei Wissenschaftler:innen für ihre herausragenden Forschungsleistungen zu verschiedenen Themengebieten des Unternehmensrechts gewürdigt: Ap. Univ.-Prof. Dr. Natascha Brandstätter (Habilitionsschrift „Güterschutz durch Bereicherungsrecht“, Mag. Dr. Andrea Lienhardt (Dissertation „Der Lauterkeitsrechtliche Tatbestand der Irreführung durch Unterlassen: Rechtsdogmatische Einordnung und inhaltliche Reichweite“) und Dr. Maximilan T. Wolkenstein (Dissertation „Zahlungsverzug, Zinsen- und Folgeansprüche, eine Untersuchung des § 1333 ABGB“).
Foto: beigestellt, Monika Robak






