Niederhuber & Partner schreibt Dissertations-Stipendium 2017 aus

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Martin Niederhuber

Die Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH vergibt in Kooperation mit dem Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien im Jahr 2017 zum 2. Mal ein mit € 2.000,– dotiertes Dissertations-Stipendium für besondere wissenschaftliche Leistungen aus dem Bereich des Umwelt- und Technikrechts.

Ziel ist es mit diesem Stipendium Studierende und deren innovative Projektarbeiten zu fördern.

Mag. Martin Niederhuber, Initiator des Stipendiums: „Wir freuen uns, mit diesem Stipendium heuer bereits zum 2. Mal Studierende und ihre Dissertation im Bereich Umweltrecht fördern zu können, und hoffen wieder auf zahlreiche interessante Einreichungen. Inhaltlich liegt die Latte nach dem Vorjahr freilich sehr hoch, das Umweltrecht als Spezialmaterie ist aber sicherlich noch nicht abschließend wissenschaftlich untersucht. An spannenden Themen mangelt es also nicht!“

Teilnahmebedingungen

1. Die Bewerber/innen dissertieren an einer österreichischen Universität im Bereich des Umwelt- oder Technikrechts. Voraussetzung für die Einreichung ist der Abschluss einer Dissertationsvereinbarung mit dem/der Betreuer/in.
2. Das Dissertationsexposé und die Dissertationsvereinbarung müssen bis spätestens 28.2.2017 in einem verschlossenen Umschlag bei der Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH, Wollzeile 24, 1010 Wien einlangen. Den Unterlagen ist ein kurzer Lebenslauf anzuschließen.
3. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet eine Kommission, bestehend aus Dr. Iris Eisenberger (Universität für Bodenkultur), Dr. Daniel Ennöckl (Universität Wien) und Dr. Wolfgang Wessely (LVwG NÖ). Die Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
4. Die erste Hälfte des Stipendiums wird nach positiver Entscheidung durch die genannte Kommission ausbezahlt; die zweite Hälfte nach Legung eines durch den Betreuer/die Betreuerin der Dissertation bestätigten Zwischenberichts, der innerhalb eines Jahres nach Vorgabe des Stipendiums vorzulegen ist. Der/Die Bewerber/in stimmt im Fall einer Zuerkennung des Stipendiums einer Erwähnung in Fachmedien und einer allfälligen Veröffentlichung von Fotos zu.

www.nhp.eu

Foto: NHP-Rechtsanwälte

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