Oskarreife Projektfinanzierung

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copyright Detlef Overmann
Philipp Weck, Otto Waalkes, Douglas Welbart und Michael Novka

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Film ist ein wichtiges Kultur- und Wirtschaftsgut. Kreditinstitute stehen aber, da schwer kalkulierbar, einer Finanzierung der Filmbranche verhalten gegenüber. Hingegen dürfte bei Privatfinanziers und Kleinanlegern die Bereitschaft, ihr Kapital in die Produktion von Filmen zu investieren, steigen. Welche Möglichkeiten der Markt bietet und wie man seine Investitionen richtig plant, dazu Philipp Weck, Co-Produzent von „Der 7bte Zwerg“, und Rechtsanwalt Dietmar Heck.

„Der 7bte Zwerg“ ist der dritte Teil einer von Douglas Welbat und Otto Waalkes produzierten Filmserie. Sind Filme für Privatinvestoren eine lohnende Option?
Weck: Wenn ich gleich mein aktuelles Projekt anspreche, dann gehen diesem Teil bereits zwei äußerst erfolgreiche Produktionen voran. 2004 erreichte der erste Teil „7 Zwerge – Männer allein im Wald“ fast sieben Millionen Zuschauer in den deutschen Kinos, 2006 kam die Fortsetzung mit „7 Zwerge – Der Wald ist nicht genug“ in die Kinos. Er erhielt die Goldene Leinwand für drei Millionen Zuschauer in den ersten 18 Monaten. Mit dem dritten Teil setzen wir nun auf eine breitere internationale Publikumsschicht und produzieren einen Animationsfilm in 3D. Die Charaktere bleiben aber in animierter Form erhalten und werden akustisch vom selben Staraufgebot, allen voran Otto Waalkes, dargestellt. Filmfinanzierung ist generell ein spannendes Thema und hohe Renditen sind durchaus möglich, wie viele, in den Medien publizierte Zahlen über erfolgreiche Filme beweisen.

Welchen Gewinn versprechen sich Ihre Investoren?
Weck: Es wird für die Investoren ein Return on Investment ab der ersten verkauften Kinokarte geben und das Risiko ist durch den Erfolg der bereits gelaufenen Teile relativ gering und kalkulierbar. Ein unterstützendes Kriterium war für die meisten Geldgeber aber auch, dass eine Beteiligung meinerseits erfolgte.

Dietmar Heck
Dietmar Heck

Heck: Wir konnten außerdem aufgrund einer guten Verhandlungsstrategie eine Vorzugsausschüttung für unsere Investoren sichern. Ich sehe also als „Worst Case“ eine Ausschüttung des investierten Kapitals und im „Best Case“ eine Rendite im zweistelligen Prozentbereich innerhalb von eineinhalb Jahren.

Wie haben Sie die Beteiligung rechtlich gelöst?
Heck: Eine wirkliche Herausforderung war es, den Investoren eine tatsächlich sichere Vertragskonstruktion bieten zu können. Als Vertragsform haben wir schlussendlich einen Treuhandvertrag als Basis gewählt und diesen von allen Investoren unterfertigen lassen. Besonderen Umfang hat das Vertragswerk dadurch erhalten, dass mehrere Parteien beteiligt waren und die Abhängigkeit von anderen Verträgen wie z.B. dem Co-Finanzierungsvertrag zwischen Herrn Wecks Unternehmen Cinevista Film und der Drei-Freunde Filmproduktions- und Verleihgesellschaft gegeben war. Als Booking & Billing Agent fungiert Universal Germany. Mitspracherechte gab es aber auch bei der Formulierung des Verleihvertrages, der sich schlussendlich als wesentlich für die Vermarktung und den Erfolg des Filmes erweisen wird. Weiters fungiere ich neben meiner Funktion als Vertrags­­errichter auch als Treuhänder und kann somit sicherstellen, dass zu vorher exakt vertraglich festgelegten Auszahlungsmodalitäten an die Investoren ausgeschüttet wird.

Interview: Walter J. Sieberer

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