Seit 1.2 gilt eine neue Zivilprozessordnung in Serbien

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Die neue Zivilprozessordnung legt Grundprinzipien fest, die das Maß des gerichtlichen Rechtsschutzes wesentlich beeinflussen und stellt damit eins der wichtigsten Gesetze im Rechtssystem der Republik Serbien dar.

Hauptmotive des Gesetzgebers für die Gesetzesreform waren die Notwendigkeit zur Anpassung an die EU-Gesetzgebung und andererseits die Absicht, allen Teilnehmern am Rechtsleben gleichen und effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen.
Die vielleicht wichtigste Änderung für ausländische Investoren ist die Einführung eines verbindlichen Zeitrahmens für die Durchführung des Gerichtsverfahrens. Nun hat der Richter am Anfang des Verfahrens einen Zeitrahmen aufzustellen, in dem das Verfahren abgehandelt werden soll (vorgesehene Maximaldauer des erstinstanzlichen Verfahrens = zwei Jahre). Er hat sich auch daran zu halten – anderenfalls droht Disziplinarstrafe.

Weiter müssen die Streitparteien nun alle Beweisanträge am Anfang des Verfahrens stellen; (neue) Beweisanträge zu einem späteren Zeitpunkt werden nur dann akzeptiert, wenn die Partei beweisen kann, daß sie den Beweisantrag – ohne eigenes Verschulden – nicht früher stellen konnte. Auch dies sollte die Verfahrensdauer wesentlich verkürzen.
Schließlich führt die neue ZPO bei Vertretung vor Gericht den Anwaltszwang für Streitparteien ein (Ausnahmen: zeichnungsberechtigte Personen oder Angestellter, der die Rechtsanwaltsprüfung bestanden hat). Auch hierdurch sollte das Verfahren effizienter gestaltet und fachliche Beratung der Parteien gewährleistet werden.

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Foto: Nikola Jankovic, beigestellt

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