Stiftungs-Jour Fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte: „Erbrechtsreform & Privatstiftungen“

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Stefan Kurz, Katharina Müller und Martin Melzer

Am 14. Dezember 2016 luden die Stiftungs- und Erbrechtsexperten RA DDr. Katharina Müller, TEP und RA Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP gemeinsam mit Dr. Stefan Kurz (BDO Austria GmbH) zum Jour Fixe mit dem Thema „Erbrechtsreform & Privatstiftungen – Neues Pflichtteilsrecht: Gestaltungsmöglichkeiten und Gefahren für Stifter“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 tritt mit 1.1.2017 in Kraft. Dies nahmen DDr. Katharina Müller und Dr. Martin Melzer zum Anlass, die sich daraus ergebenden weitreichenden Änderungen für Privatstiftungen zu präsentieren. Sie gingen auf die Eignung einer Begünstigtenstellung zur Pflichtteilsdeckung sowie die Neuregelung der Schenkungsanrechnung ein. Einen Schwerpunkt setzten sie auf das Haftungsrisiko aus potentiellen Pflichtteilsergänzungsansprüchen für den Stiftungsvorstand. Dr. Stefan Kurz legte dar, wie Ansprüche von Begünstigten zu bewerten sind und verwies dabei im Allgemeinen auf die Regeln für Unternehmensbewertungen. Im Einzelnen wird die vertragliche Ausgestaltung der Begünstigtenstellung im Rahmen der Bewertung jedoch genau zu prüfen sein.

Die Experten kamen allesamt zum Ergebnis, dass die bestehenden Urkunden im Vorfeld zu prüfen und an die neue Gesetzeslage anzupassen sein werden. Um das Risiko für die Privatstiftung konkret zu erheben und haftungsrechtlich drohenden Konsequenzen für den Stiftungsvorstand beurteilen zu können, ist es ratsam, ein Bewertungsgutachten zur Bewertung der Begünstigtenstellungen und drohender Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten erstellen zu lassen.

Im Anschluss an den Vortragsteil tauschten die Gäste, darunter Stifter, Stiftungsvorstände sowie Vertreter von Banken wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen bei einem kleinen Buffet aus.

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Foto: beigestellt

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