Schlagwort: Haftung für Tochtergesellschaften

Kartellrecht – Haftung für Tochtergesellschaften

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RECHTSGRUNDLAGE: Die Europäische Kommission kann vorsätzlich oder fahrlässig begangene Verstöße gegen das Kartellverbot des Art. 101 AEUV (früher: Art. 81 EG-Vertrag) mit Geldbußen von...
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