Austrian Airlines erhält mit Eisenberger & Herzog grünes Licht für staatliche Beihilfe

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Andreas Zellhofer
Andreas Zellhofer

Die Europäische Kommission gab am 6. Juli 2020 grünes Licht für die Gewährung einer staatlichen Beihilfe in Höhe von 150 Millionen Euro der Republik Österreich an Austrian Airlines, Österreichs führende Fluggesellschaft.

Die staatliche Beihilfe ist Teil eines Finanzierungspakets mit einem Volumen von insgesamt 600 Millionen Euro, das neben einem Eigenkapitalzuschuss des Mutterkonzerns Lufthansa von 150 Millionen Euro auch einen staatlich garantierten Bankkredit über 300 Millionen Euro umfasst.

Die Prüfung der EU-Kommission ergab, dass die beabsichtigte staatliche Beihilfe Österreichs mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang steht, weil sie Austrian Airlines für Einbußen entschädigt, die auf weltweite Reisebeschränkungen während der Corona-Pandemie von Anfang März bis Mitte Juni 2020 zurückzuführen sind, die der Fluggesellschaft keine andere Wahl ließen, als die eigene Flotte in diesem Zeitraum weitgehend stillzulegen. Zum Zwecke des Ausgleichs der dadurch verursachten Schäden gewährt die Republik Österreich (vertreten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH – COFAG) Austrian Airlines ein nachrangiges Darlehen, das in einen Zuschuss umgewandelt wird, sobald auf Basis des Jahresabschlusses 2020 von einer unabhängigen Prüfungsgesellschaft festgestellt wurde, dass die Beihilfe nicht über die im Bezugszeitraum erlittenen Einbußen hinausgeht.

Austrian Airlines vertraute in diesem Projekt einmal mehr auf ein Team von E&H unter der Leitung von Partner Dr. Andreas Zellhofer. Dr. Tamara Maria Christ, Senior Director Legal Affairs & Compliance von Austrian Airlines, bedankt sich für die hervorragende Unterstützung: „Uns war von Anfang an klar, dass für diese Aufgabe nur eine Kanzlei in Frage kommt, die nicht nur über exzellente fachliche Expertise verfügt, sondern auch über die nötige Erfahrung, ein Projekt dieser Größe und Komplexität strategisch zu begleiten. Dem Team um Andreas Zellhofer ist es gelungen, unser Anliegen gegenüber allen beteiligten Stakeholdern, darunter insbesondere der Europäischen Kommission, kompetent und überzeugend zu vertreten.“ Andreas Zellhofer ergänzt: „Wir bedanken uns für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und freuen uns sehr, dass wir dieses herausfordernde Projekt gemeinsam mit Austrian Airlines zu einem erfolgreichen Abschluss bringen konnten.“

Berater Austrian Airlines
Eisenberger & Herzog: Dr. Andreas Zellhofer (Partner, Wettbewerbs- und Kartellrecht), Mag. Florian Sagmeister (Rechtsanwalt, Wettbewerbs- und Kartellrecht)

www.ehlaw.at

Foto: beigestellt

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