MP Stiftungsfrühstück – „Handlungsbedarf für den Stiftungsvorstand“

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Dr. Martin Melzer,  DDr. Katharina Müller und  Mag. Dr. Berndt Zinnöcke
Dr. Martin Melzer, DDr. Katharina Müller und Mag. Dr. Berndt Zinnöcke

Am 4. Juni 2019 luden die Stiftungsrechtsexperten DDr. Katharina Müller und Dr. Martin Melzer, LL.M. (Müller Partner Rechtsanwälte GmbH) gemeinsam mit Mag. Dr. Berndt Zinnöcker (BDO Austria GmbH) zum MP Stiftungsfrühstück mit dem Thema „Der Tod des Stifters – Handlungsbedarf für den Stiftungsvorstand“ in die Räumlichkeiten der Kanzlei der Müller Partner Rechtsanwälte GmbH.

Eingangs präsentierte DDr. Katharina Müller die Ausgangslage. Sie wies darauf hin, dass der Tod des Stifters zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Bestehen der Privatstiftung hat, in der gelebten Stiftungspraxis allerdings zu einigen gewichtigen Veränderungen führt. Zu nennen sind idZ insb der Stiftungszweck, die Begünstigtenregelungen sowie die Ausübung der Gestaltungs- und Einflussrechte. Mit dem Stiftertod ändert sich nämlich in der Regel der Zweck der Stiftung und die Versorgung der Stifterfamilie tritt in den Vordergrund. Das stellt insbesondere für den Stiftungsvorstand eine Herausforderung dar. Seine Rolle verändert sich zudem hin zu einer aktiven Managementaufgabe, auch was die Ausübung von Gesellschafterrechten in Beteiligungsunternehmen der Stiftung betrifft. Das Spannungsverhältnis zwischen dem Pflichtteilsrecht und der Privatstiftung führt überdies zu absehbaren Konflikten. Als vorbereitende Maßnahme zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen nach dem Tod des Stifters präsentierte Katharina Müller verschiedene Möglichkeiten der Pflichtteilsdeckung durch die Einräumung einer qualifizierten Begünstigtenstellung an pflichtteilsberechtigte Familienmitglieder.

Als Zwischenfazit konnte schließlich festgehalten werden, dass der Tod des Stifters faktisch erhebliche Auswirkungen auf die Stiftung hat, die den Stiftungsvorstand zum Handeln verpflichten. Eine vorbeugende Gestaltung in der Stiftungserklärung zu Lebzeiten des Stifters stellt die Weichen für einen erfolgreichen Generationenwechsel.

In der Folge präsentierte Mag. Dr. Berndt Zinnöcker die vermögens- und steuerrechtlichen Auswirkungen im Falle des Ablebens des Stifters. Der Schwerpunkt lag vor allem bei den Auswirkungen auf die Liquiditätserfordernisse der Stiftung zur Abdeckung laufender Zuwendungen sowie von Wohnrechten. Aus den damit verbundenen Steuerpflichten ergibt sich regelmäßig erheblicher Liquiditätsbedarf in der Stiftung, der oftmals vom Stifter nicht bedacht wurde. Der Stiftungsvorstand ist daher gut beraten, schon zu Lebzeiten des Stifters den Vermögensstatus der Stiftung und damit verbunden deren Leistungsfähigkeit zu erheben. Nach dem Ableben sollte gerade bei Stiftungen, die Beteiligungen halten, Handlungsbedarf in Tochtergesellschaften identifiziert werden. IZm der Kommunikation mit Banken, der Änderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung sowie dem Umgang mit Pflichtteilsansprüchen von Begünstigten bedarf es einer sorgfältigen Analyse des Status zum Zeitpunkt des Ablebens des Stifters. Berndt Zinnöcker machte dabei auf die Schwierigkeiten iZm der Bewertung der Begünstigtenstellung sowie die steuerrechtlichen Fragestellungen aufmerksam und verdeutlichte dies anhand eines Praxisbeispiels zur Auskehr von Sachwerten aus Beteiligungsvermögen der Stiftung an einen pflichtteilsberechtigten Begünstigten.

Im Anschluss standen die Vortragenden für Fragen zur Verfügung und tauschten mit den Gästen wie gewohnt in zwangloser Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

Foto: beigestellt

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