Zweite Jahrestagung Konzernrecht unter der Leitung von KWR-Partner Thomas Haberer

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Sonja Dürager, Thomas Ratka, Gerold Wietrzyk, Martin Winner und Thomas Haberer
Sonja Dürager, Thomas Ratka, Gerold Wietrzyk, Martin Winner und Thomas Haberer

Unter der fachlichen Leitung von Priv.-Doz. Dr. Thomas Haberer (RA und Partner bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte) fand am 14. November 2019 zum zweiten Mal die „Jahrestagung Konzernrecht“ im Rahmen der Manz Rechtsakademie statt.

Das hochkarätige Vortragendenteam umfasste neben Thomas Haberer auch RA Gerold Wietrzyk (KWR), Prof. Martin Winner (WU Wien), RA Ralf Peschek (Wolf Theiss), RAin Melanie Haberer (Taufner Huber Haberer), RAin Barbara Kuchar (KWR), RAin Sonja Dürager (bpv Hügel), Prof. Thomas Ratka (Donau-Universität Krems) und Prof. Georg Eckert (Universität Innsbruck) und widmete sich aktuellen gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, datenschutzrechtlichen, haftungsrechtlichen und sonstigen Fragen des Konzernrechts.

Die Teilnehmer aus Wirtschaft und Rechtsanwaltschaft, darunter zahlreiche Unternehmensjuristen, nutzten die Gelegenheit, sich an einem Tag über aktuelle Entwicklungen in Judikatur und Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene, Fragen der Konzernfinanzierung, des Ausschlusses von Minderheitsgesellschaftern, der konzernmobilen Arbeitnehmer, des Geheimnis- und Datenschutzes, sowie über Haftungsrisiken im Konzern zu informieren.

www.kwr.at

Foto: beigestellt

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