BAIER vertritt erfolgreich Austria Rail Engineering (ARE) vor Moskauer Schiedsgericht gegen Tochtergesellschaft der Russischen Eisenbahnen (ZST) in Libyenprojekt

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Gregor Grubhofer

In einer streitigen Auseinandersetzung konnte ARE, vertreten durch die Rechtsanwälte Gregor Grubhofer und Marko Szucsich von BAIER Rechtsanwälte, die Auszahlung einer Anzahlungsbankgarantie aufgrund eines missbräuchlichen Abrufs durch ZST mit einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung abwenden.

Das österreichische Unternehmen Austria Rail Engineering wurde 2010 als Subauftragnehmer der ZST, einem Tochterunternehmen der Russischen Eisenbahnen, mit Planungsarbeiten für die Realisierung eines Eisenbahnprojekts zwischen Sirte und Benghazi in Libyen beauftragt.

Aufgrund der im Februar 2011 einsetzenden lybischen Revolution musste das Projekt abgebrochen und eine Abrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen vorgenommen werden. ARE vertrat den Standpunkt, bereits Leistungen in einem Umfang geliefert zu haben, die den Wert einer erhaltenen Anzahlung übersteigen würden. In dieser streitigen Auseinandersetzung konnten Grubhofer und Szucsich die Auszahlung einer Anzahlungsbankgarantie aufgrund eines missbräuchlichen Abrufs durch ZST mit einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung abwenden.

Im folgenden von ARE gegen ZST vor dem internationalen Schiedsgericht der Industrie – und Handelskammer in Moskau eingeleiteten Schiedsverfahren, bestätigte das Schiedsgericht den Standpunkt der ARE. ARE als Klägerin wurde von BAIER und ZST als Beklagte wurde durch die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer (Moskau) vertreten.
Das Schiedsgericht stellte weiters fest, dass ZST zuzüglich der an ARE bereits bezahlten Anzahlung in der Höhe von ursprünglich rund EUR 7,3 Mio. eine weitere Zahlung von rund EUR 850.000 für bereits erbrachte Leistungen bezahlen müsse sowie ZST die Bankgarantie zu retournieren und Verfahrenskosten zu ersetzen habe.

Unter Zuziehung der russischen Kanzlei Muranov, Chernyakov als Local Counsel mit den Rechtsanwälten Alexandra Khizunova und Alexander Muranov wurde 2017 auch die Vollstreckung des Schiedsspruches zugunsten ARE durch ein russisches Gericht bewilligt. Gemäß einem vom russischen Gericht bestätigten Zahlungsplan bezahlte nun ZST bis Juli 2018 die offene Forderung in monatlichen Raten.

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Foto: BAIER

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