Das Kunstmuseum Bern hat die Erbschaft von Cornelius Gurlitt angenommen. Dazu hat die Stiftung Kunstmuseum Bern eine Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Bayern getroffen.
CMS in Österreich, Deutschland und Schweiz berieten das Kunstmuseum Bern umfassend rechtlich.
CMS hat gemeinsam mit dem Berner Rechtsanwalt Dr. Marcel Bruelhart das Kunstmuseum Bern bei den mit der Vereinbarung verbundenen, komplexen Fragestellungen im Vorfeld der Annahme des Nachlasses von Cornelius Gurlitt umfassend beraten. Innerhalb der Ausschlagungsfrist von sechs Monaten galt es, die mit der Annahme des Erbes verbundenen Risiken zu sondieren und Hindernisse aus dem Weg zu räumen.
Die mehr als 1.500 Werke umfassende Kunstsammlung des im Mai 2014 verstorbenen Cornelius Gurlitt war im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen angeblicher Steuerhinterziehung beschlagnahmt worden. Es stellte sich heraus, dass sich in der Sammlung auch NS-Raubkunst befindet. Dies war im vergangenen Jahr öffentlich geworden und löste eine weltweite Debatte aus. Die Stiftung Kunstmuseum Bern wurde von Cornelius Gurlitt testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt.
CMS Österreich
Dr. Bernhard Hainz, Kulturgutschutz
CMS Deutschland
Prof. Dr. Winfried Bullinger, Lead Partner Deutschland
Dr. Katharina Garbers-von Boehm, beide Kunstrecht/Restitution/Kulturgutschutz
Dr. Wolf-Georg Freiherr von Rechenberg
Dr. Gerd Seeliger, beide Steuerrecht
Hans-Christian Blum, Erbrecht
CMS Schweiz
Dr. Beat von Rechenberg, Gesamtkoordination
Foto: beigestellt
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