CMS Business Breakfast: Fit für den neuen Geheimnisschutz?

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Gabriela Staber, Partnerin bei CMS

Zahlreiche Änderungen beim Schutz von vertraulichen Geschäftsinformationen und Know-how bringt eine Gesetzesnovelle.

Diese Novelle ermöglicht bei einem Geheimnisdiebstahl mehr Sanktionsmöglichkeiten als bisher, verlangt dafür aber aktive und weitergehende Schutzvorkehrungen. Nur wer diese künftig umsetzt, kann seine Rechte im Bedarfsfall auch effektiv durchsetzen. Wie solche Schutzmaßnahmen in der Praxis aussehen und wie man im Fall des Falles gegen einen Geheimnisdiebstahl vorgehen kann, war beim CMS Business Breakfast am 20. November zu erfahren.

„Ist mein Unternehmen fit für den neuen Geheimnisschutz?“ – eine Frage, die gar nicht so einfach zu beantworten ist, die man sich aber auf jeden Fall stellen sollte. Denn eines steht fest: Geheimnisdiebstahl ist heute so leicht wie noch nie, zumal nahezu alle sensitiven Unternehmensinformationen elektronisch gespeichert und oftmals nur unzureichend geschützt sind. Dann genügen schon ein paar wenige Mausklicks für einen erfolgreichen Diebstahl vertraulicher Dokumente. Immer mehr Unternehmen sind daher mittlerweile von einem Geheimnisdiebstahl betroffen.

Egon Engin-Deniz, Partner bei CMS in Wien

Eine Gesetzesnovelle zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sieht nun im Falle von Geheimnisdiebstahl Sanktionsmöglichkeiten vor, die über die bisherigen Regelungen hinaus gehen. „Ziel der neuen Geschäftsgeheimnisrichtlinie ist es ein wirksames zivilrechtliches Instrumentarium zum Schutz von Geschäftsinformationen einzuführen„, so Egon Engin-Deniz, Partner bei CMS in Wien und Leiter der Abteilung Gewerblicher Rechtsschutz und Medien bei dem CMS Business Breakfast Ende November. Zwar konnte auch in der Vergangenheit der rechtswidrige Erwerb und Gebrauch von Geschäfts-geheimnissen in Privatanklage- und Zivilverfahren verfolgt werden, „die Novelle soll jedoch eine leichtere und effektive Rechtsdurchsetzung ermöglichen“. Das Gericht kann nicht nur die Herstellung und den Vertrieb rechtsverletzender Produkte verbieten, sondern auch Rückruf und Vernichtung solcher Produkte oder die Entfernung der vom Geheimnisdiebstahl betroffenen Teile des Produkts anordnen. Auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird erleichtert: Neben dem entgangenen Gewinn sind auch alle anderen negativen wirtschaftlichen Folgen – wie etwa ein Imageverlust – zu kompensieren.

Allerdings: Um in den Genuss dieser neuen Sanktionsmöglichkeiten zu kommen, müssen weitreichendere Schutzvorkehrungen als bisher ergriffen werden. „Allem voran sind Geheimnisinhaber nun verpflichtet aktiv ausreichende Schutzvorkehrungen – technische als auch organisatorische Maßnahmen – zu setzen“, führte Gabriela Staber, Partnerin bei CMS Wien und Expertin für IP und Wettbewerbsrecht, aus. „Nur so ist gewährleistet, dass Unternehmen im Bedarfsfall ihre Rechte effektiv durchsetzen können.“

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des CMS Business Breakfast erhielten von den CMS Experten nicht nur einen detaillierten Überblick über die neuen Regelungen – inklusive vieler Praxistipps für effektive Schutzmaßnahmen -, sondern erfuhren auch ganz konkret, was sie im Fall eines Geheimnisdiebstahls unternehmen können. „Im Verdachtsfall müssen Unternehmen rasch und strukturiert handeln. Ein erster wichtiger Schritt ist die computerforensische Sicherung und Analyse, sie ist wichtige Basis für alle weiteren straf- und zivilrechtlichen Schritte„, erklärte Gabriela Staber.

www.cms-rrh.com

Fotos: beigestellt

 

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