fwp berät die HETA zu Individualanträgen auf Überprüfung des „Hypo-Sondergesetzes“

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Markus Fellner und Michael Hecht
Markus Fellner und Michael Hecht

Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH (fwp) vertritt die HETA Asset Resolution AG (ehemalige HYPO Alpe-Adria Bank International AG) im Zusammenhang mit den aus der Umsetzung des Sondergesetzes folgenden Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Der VfGH erklärte nun sämtliche Individualanträge von österreichischen und internationalen Investoren für unzulässig und wies diese zurück.

Im Sommer 2014 wurde zur Vorbereitung der Abwicklung der HETA Asset Resolution AG („HETA“) ein Gesetzespaket beschlossen, nach dem unter anderem Forderungen bestimmter (nachrangiger) Gläubiger gegen die HETA erloschen sind.

Zahlreiche Gläubiger haben sich daraufhin mit Individualanträgen an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, um eine Aufhebung des HYPO-Sondergesetzes zu erreichen. fwp hat in diesem Verfahren die HETA als mitbeteiligte Partei vertreten.

Nach dem Konzept des Gesetzgebers sollte im Interesse der Steuerzahler die bestmögliche Verwertung des Vermögens der HETA dadurch unterstützt werden, dass bestimmte Nachranggläubiger an den Abbaukosten der HETA beteiligt werden.

In der Session im März 2015 hat sich der VfGH insbesondere mit Zulässigkeitsfragen auseinandergesetzt; nunmehr liegen erste Beschlüsse des VfGH vor, mit denen sämtliche Individualanträge von österreichischen und internationalen Investoren (darunter die Bayerische Landesbank) als unzulässig zurückgewiesen wurden.

„Wir freuen uns, unsere langjährige Klientin in diesem prominenten Verfahren mit unserer führenden Expertise im Schnittbereich der Finanzierung, insbesondere in Restrukturierungssituationen, und des öffentlichen Wirtschaftsrechts zu begleiten. Die vorliegenden ersten Entscheidungen des VfGH sind ein wichtiger Meilenstein, um die kontrollierte und effiziente Abwicklung der HETA im Interesse der Steuerzahler abzusichern“, so fwp Partner Michael Hecht.

Das Beraterteam von fwp bestand federführend aus den Partnern Michael Hecht (Verfassungsrecht / Öffentliches Wirtschaftsrecht) und Markus Fellner (Bankrecht & Finanzierung), sowie Rechtsanwalt Christian Thaler (Bankrecht & Finanzierung) und den Associates Benedikt Kessler (Bankrecht & Finanzierung), Clemens Gabriel, Alexander Kompein und Helmut Kinczel (alle Öffentliches Wirtschaftsrecht).

www.fwp.at

Foto: beigestellt

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