KWR-Seminar: Arzthaftung – Aufklärungs- und Dokumentationspflichten als Haftungsfalle für Ärzte

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Wolfgang Radner und Konstantin Köck

Im Rahmen der KWR-Seminarreihe stellte Rechtsanwalt Dr. Konstantin Köck, LL.M. MBA (KWR) und Univ. Prof. Dr. Wolfgang Radner, Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Medizinrecht, am Mittwoch, den 18. Jänner 2017 vor rund 100 interessierten Ärztinnen und Ärzten Umfang und Grenzen ärztlicher Aufklärungs- und Dokumentationspflicht dar.

Die Vortragenden gingen dabei insbesondere auf die Voraussetzungen einer ausreichenden ärztlichen Aufklärung ein und warnten dabei eindringlich vor Formfehlern: „Die ärztlichen Aufklärungspflichten wurden in den letzten Jahren durch den OGH umfassend ausjudiziert, wodurch sich ein umfangreicher Pflichtenkatalog für Ärzte ergibt. So sind beispielsweise zahlreiche Formvorschriften einzuhalten – ein einfaches Arzt-Patienten-Gespräch reicht heute für eine ausreichende Aufklärung längst nicht mehr aus“, so Konstantin Köck.

Neben den Aufklärungs- und Dokumentationspflichten wurden auch Behandlungsfehler und deren zivilrechtliche Folgen erläutert. In diesem Zusammenhang wies Konstantin Köck auch auf die möglichen strafrechtlichen Folgen einer mangelnden Aufklärung hin. So könne beispielsweise eine lege artis Heilbehandlung, die ohne Einwilligung des Patienten durchgeführt wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft werden. Die strafrechtliche Verfolgung des Arztes sei zwar nur auf Verlangen des Patienten möglich, so Köck, doch würden vor dem Gebrauch dieses Rechtes in jüngster Zeit immer weniger Patienten zurück schrecken.

Aufgrund des großen Interesses ist bereits ein Folgetermin in Planung.

www.kwr.at

Foto: beigestellt

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