Verwaltungsvereinfachungen für Unternehmen ab 1. Juli?

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Laut Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sollen Fusionen von Unternehmen künftig erleichtert werden, indem diese von zahlreichen kostenintensiven Pflichten befreit werden. Das mit diesen Änderungen verbundene Einsparungspotential für Unternehmen beziffert die Justizministerin mit rund einer Million Euro jährlich:

Informations- und Berichtspflichten haben dort Sinn, wo sie Gläubiger, Aktionäre und Gesellschafter schützen. Überschießende Regelungen verursachen aber eine unnötige Kostenbelastung und schmälern dadurch die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen“ so die Justizministerin, heute, Mittwoch. Die wesentlichen Erleichterungen des neuen Gesetzes sind der Entfall von Berichts- und Veröffentlichungspflichten sowie Hauptversammlungen bei bestimmten Fusionen und Spaltungen, der Entfall der Zwischenbilanz in börsenotierten Gesellschaften sowie die verstärkte Nutzung elektronischer Bekanntmachungen.

Unternehmen, die ihre Homepage verstärkt für die Veröffentlichung von Dokumenten nutzen, sollen von unnötigen Verpflichtungen befreit werden. Sofern Unternehmen Hauptversammlungsunterlagen auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen, müssen sie die Dokumente nicht mehr drucken und am Sitz auflegen. „Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass das hohe Schutzniveau von Gläubigern und Gesellschaftern in Österreich weiterhin erhalten bleibt, während überflüssige Verwaltungsbelastungen beseitigt werden“ so Bandion-Ortner abschließend. Das neue Gesetz soll mit 1. Juli 2011 in Kraft treten.

Foto: BMJ

Quelle: OTS

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