Wien, 4. Jänner 2011 – Um Kreditinstitute im Zuge der mit Basel III verbundenen Herausforderungen optimal zu beraten, hat WOLF THEISS eine spezielle „Basel III Projektgruppe“ gebildet, die sich aus führenden Finanzrechtsexperten der Sozietät zusammensetzt.
Wolf Theiss ist damit die erste Rechtsanwaltssozietät Österreichs, die ihren Mandanten eine eigens auf Basel III ausgerichtete, maßgeschneiderte Beratung anbietet. Das innerhalb der Banking & Finance Praxisgruppe angesiedelte Basel III Team wurde von Partner Markus Heidinger initiiert. Neben dem Initiator gehören die Partner Richard Wolf und Claus Schneider sowie Senior Associate Christine Siegl dem Projektteam an.
Die auf Bank- und Finanzaufsichtsrecht sowie Kapitalmarktrecht spezialisierten Wolf Theiss Juristen verfügen über langjährige Erfahrung in der aufsichtsrechtlichen Beratung von Banken. Ziel der Basel III Projektgruppe ist es, Unternehmen im Zuge der laufenden Änderungen von Basel II (durch CRD II und CRD III) sowie mit dem Basel III (bzw. CRD IV) Regelwerk verbundenen zukünftigen Änderungen strategisch zu beraten und sie somit schon vorausplanend bei den Herausforderungen zu begleiten.
Die zum Jahreswechsel 2010/2011 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen der CRD II waren im Oktober Gegenstand eines von zahlreichen Bankvertretern besuchten Finance Business Breakfast bei Wolf Theiss. In der kürzlich erschienen aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift ZFR – Zeitschrift für Finanzmarktrecht haben Markus Heidinger und Christine Siegl eine ausführliche rechtliche Analyse der Änderungen beim Tier 1 Kapital von Banken durch die Umsetzung der CRD II in Österreich publiziert.
„Mit Basel III werden Kreditinstitute strengeren Regeln unterworfen, um die Wirksamkeit von Basel II und die aus der Finanzkrise gewonnenen Erfahrungen umzusetzen. Obwohl Basel III derzeit auf EU-Ebene noch nicht im Detail finalisiert ist, sind die davon betroffenen Unternehmen bereits jetzt gut beraten, mit den Vorbereitungen zur Implementierung der neuen Regeln zu beginnen„, erklärt Wolf Theiss Partner Markus Heidinger. „Wir bemerken darüber hinaus am Markt auch eine große Unsicherheit, die nicht zuletzt auf in der Öffentlichkeit kursierende Halbwahrheiten zurückzuführen ist. Auch davor möchten wir unsere Mandanten bewahren, indem wir sie rechtzeitig über alle für sie relevanten Änderungen informieren„, ergänzt Partner Claus Schneider.
Das Basel III Regelwerk ist ein umfassendes Reformpaket mit dem Regulierung, Aufsicht und Risikomanagement des Bankensektors gestärkt werden sollen. Die darin festgelegten Maßnahmen zielen darauf ab, die Resistenz des Bankensektors gegenüber Krisensituationen im Finanz- und Wirtschaftsbereich zu stärken und so das Risiko systemweiter Schocks sowie das Überspringen von Finanzmarktproblemen auf die Realwirtschaft zu vermindern. Darüber hinaus sollen mehr Transparenz und Offenlegung zu einer Stärkung der Finanzaufsicht beitragen. Wesentliche Eckpunkte von Basel III sind insbesondere die Verschärfung der Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für Banken
(durch die Einführung der Leverage Ratio sowie eines globalen Mindestliquiditätsstandards).
Vor kurzem wurde bei Wolf Theiss auch eine Veranstaltungsreihe namens „Finance Breakfast Briefings“ ins Leben gerufen, bei der sich Wolf Theiss Mandaten über aktuelle rechtliche Themen aus dem Finanzsektor informieren können.
Foto: Markus Heidinger, Partner Wolf Theiss; Copyright: Wolf Theiss
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