Peter Knobl, auf Bankaufsichts-, Börse- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Partner und Rechtsanwalt bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, hat die Bestimmungen über das Verbot der Marktmanipulation und der zulässigen Marktpraxis in der Marktmissbrauchsverordnung.
Univ.-Prof. Nicolas Raschauer, Of Counsel bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, hat die Sanktions- und Verfahrensbestimmungen betreffend Marktinfrastruktur, Transparenzvorschriften und sonstige Pflichten der Emittenten sowie Marktmissbrauch des BörseG 2018 sowie der Marktmissbrauchsverordnung und Wolfgang Sindelar, auf Corporate und M & A spezialisierter Rechtsanwalt sowie Senior Counsel bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, hat die Bestimmungen über das Verbot von Insidergeschäften und unrechtmäßiger Offenlegung von Insiderinformationen der Marktmissbrauchsverordnung kommentiert.
Das von Univ.-Prof. Michael Gruber herausgegebene Werk stellt den umfangreichsten und ak- tuellsten österreichischen Kommentar zum BörseG 2018 und zur MAR dar. Er wendet sich an die Beratungspraxis von Rechts- und Steuerberatern sowie Wirtschaftsprüfungsunternehmen, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rechts- und Steuerabteilungen nicht nur von börsenot- ierten Unternehmen sowie an Verwaltungsbehörden und Gerichte.
“Mit diesen Kommentierungen soll Klarheit in einem komplexen Rechtsfeld geschaffen werden, das im Bereich des Justiz- und Verwaltungsstrafrechts für jeden Rechtsunterworfenen, nicht bloß börsenotierte Unternehmen, von großer praktischer Bedeutung sein kann“, hofft CERHA HEMPEL-Partner Peter Knobl. “Das Zusammenspiel von unmittelbar anwendbarem EU-Recht mit tradierten österreichischen verwaltungsstraf- und aufsichtsrechtlichen Normen wird durch unsere Kommentierung für die Anwendungspraxis veranschaulicht und damit vereinfacht“, ist Univ.-Prof. Nicolas Raschauer überzeugt.
Foto: beigestellt
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