Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zur Transparenzrichtlinie, zur Telearbeit, ergänzt durch die bereits im November 2023 implementierten Anpassungen auf Basis der Work-Life-Balance-Richtlinie bei Elternkarenz und Elternteilzeit, reagiert Österreich auf die Notwendigkeit einer flexibleren Arbeitsgestaltung und der Vereinbarkeit von Privat- & Berufsleben.
Mag. Dr. Christina Hödlmayr von LeitnerLaw Rechtsanwälte beleuchtet in diesem Gastkommentar die Herausforderungen und Potenziale dieser Entwicklungen im Arbeitsrecht und erläutert, inwieweit die neuen Neuregelungen dazu beitragen sollen, die divergierenden Anforderungen von Arbeitsmarkt und Privatleben in Einklang zu bringen.
Telearbeit: Die Antwort auf moderne Arbeitsanforderungen?
Mit Beginn des Jahres 2025 soll das neue Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz in Kraft treten. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Rahmenbedingungen für das
Homeoffice (= Arbeiten von zu Hause aus), dass künftig unter den Begriff der Telearbeit (=Arbeiten von überall aus) subsumiert wird. Die Ausweitung des Homeoffice zur Telearbeit erscheint auf den ersten Blick als vielversprechende Lösung, da sie die Attraktivität von Arbeitsplätzen steigern und damit dem Fachkräftemangel entgegenwirken kann. Dennoch ist zu bedenken, dass diese Flexibilität auch Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere etwa hinsichtlich der Aufrechterhaltung einer starken Unternehmenskultur und der Sicherstellung von Produktivität in einem zunehmend dezentralisierten Arbeitsumfeld. Bisher war die Arbeit im Homeoffice tatsächlich nur auf das „Home“ als den Wohnsitz der Arbeitnehmer:innen beschränkt, zukünftig soll mobiles Arbeiten – also Arbeit von überall aus – ermöglicht werden.
Sozialversicherungsrechtliche Änderungen bei Telearbeit
Doch welche Neuerungen bringt die Telearbeit in Bezug auf das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz mit sich? Hier wird klar zwischen Telearbeitsplätzen im „engeren“ und „weiteren“ Sinne unterschieden, was den Unfallversicherungsschutz bei Telearbeit maßgeblich beeinflusst. Orte im engeren Sinne umfassen die eigene Wohnung und Coworking Spaces, während Orte im weiteren Sinne alle selbstgewählten Arbeitsorte außerhalb dieser Definition einschließen. Diese Unterscheidung ermöglicht eine präzise Definition des Versicherungsschutzes für Arbeitnehmer:innen und trägt zur effektiven
Sicherheitsgewährleistung bei. Gleichzeitig könnten sich für Arbeitgeber neue
Herausforderungen im Versicherungsschutz ergeben, da sie sich mit zusätzlichen
Komplexitäten auseinandersetzen müssen. Diese Regelung spiegelt den modernen Ansatz
der Flexibilität in der Arbeitswelt wider und erfordert von allen Beteiligten eine sorgfältige
Navigation durch die neuen Bestimmungen.
Neuordnung von Elternkarenz und Elternteilzeit
Die Einführung des „Betreuungspakets“ im Rahmen der EU-Work-Life-Balance-Richtlinie am 1. November 2023 brachte bedeutende Veränderungen für Eltern mit sich. Obwohl die
Karenzzeit auf 22 Monate verkürzt wird, behalten Eltern, die das „Karenzsplitting“ nutzen oder alleinerziehend sind, Anspruch auf 24 Monate. Zusätzlich wird die Elternteilzeit bis zum achten Lebensjahr des Kindes ausgedehnt, was Eltern größere Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit gewährt. Diese Maßnahmen sollten ein Zeichen für ein modernes Verständnis von Arbeit und Familie sein und die Gleichstellung der Eltern fördern. Ob diese gesetzliche Intention tatsächlich ihr Ziel erreicht, erscheint für mich aber fraglich. Oftmals ist eine Aufteilung der Karenz zwischen den Elternteilen aus finanziellen Gründen nicht möglich und hier den Anspruch der Frau zu kürzen, erscheint mir doch etwas kurz gedacht. Unternehmen werden zusätzlich mit Mehraufwand konfrontiert im Hinblick auf Nachweis des Alleinerzieherstatus und komplexen Berechnungen bei der Elternteilzeit. Es bleibt die Frage, ob diese Änderungen ausreichen, um eine tiefgreifende gesellschaftliche Veränderung zu bewirken im Sinne einer gleichen Verteilung der Care-Arbeit und einer Schließung des Gender-Pay-Gaps.
Foto: beigestellt
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