CERHA HEMPEL vor EuG für APG erfolgreich

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Hans Kristoferitsch

Die Wirtschaftskanzlei CERHA HEMPEL vertritt den Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid erfolgreich vor EuG mit Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung von ACER über die Zusammensetzung der Kapazitätsberechnungsregionen, mit der auch die deutsch-österreichische Strompreiszonentrennung angeordnet wurde.

Der österreichische Übertragungsnetzbetreiber APG klagte vertreten durch die Kanzlei CERHA HEMPEL gegen die gegenständliche Entscheidung der Europäischen Energieagentur
ACER. Nun hat das EuG entschieden (Rs T-333/17), dass die von CERHA HEMPEL eingebrachte Nichtigkeitsklage begründet war und hob die Entscheidung des ACER-Board of Appeal mangels Zuständigkeit von ACER auf. „Wir freuen uns, hier für größere Rechtssicherheit in einer komplexen Rechtsfrage im Rahmen des Elektrizitätsbinnenmarkts sorgen zu können“, so CERHA HEMPEL-Partner Hans Kristoferitsch, der die Nichtigkeitsklage federführend konzipierte. „Dieser Erfolg unterstreicht unsere Expertise als führende Kanzlei bei EuGH-Verfahren und im Energierecht; immerhin hat es sich dabei um die erste Klage gegen eine Entscheidung von ACER gehandelt“, meint Stefan Huber, ebenfalls Partner bei CERHA HEMPEL und am Verfahren beteiligt.

Hans Kristoferitsch und Stefan Huber leiten das Team für Öffentliches Wirtschaftsrecht bei
CERHA HEMPEL, das die Rechtsgebiete Öffentliches Recht, EU-Recht einschließlich Beihilfenrecht und Wirtschaftsstrafrecht abdeckt. „Unser Team ist im Marktvergleich nicht nur überdurchschnittlich groß, sondern ganz offensichtlich auch überdurchschnittlich erfolgreich“, freuen sich Kristoferitsch und Huber abschließend.

www.cerhahempel.com

Foto: beigestellt

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