CMS-Partner Johannes Reich-Rohrwig: Aktuelle Kommentierung der Geschäftsführerhaftung

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Johannes Reich-Rohrwig
Johannes Reich-Rohrwig

Rechtsanwalt und Universitätsprofessor Johannes Reich-Rohrwig gibt mit seiner aktualisierten Kommentierung der Geschäftsführerhaftung im „Wiener Kommentar“ zum GmbH-Gesetz wichtige Hilfestellungen bei komplexen rechtlichen Fragen.

Johannes Reich-Rohrwig: „Gerade in bewegten Zeiten stehen GmbH-Geschäftsführer vor großen Herausforderungen. Mit jeder Entscheidung ist ein persönliches Haftungsrisiko verbunden. In meiner aktuellen Kommentierung des § 25 im Wiener Kommentar zum GmbHG erörtere ich praxisnahe Fragestellungen wie Sorgfaltspflichten, Business Judgement Rule sowie die (Nicht-)Zurechnung von Fehlern von Mitarbeitern und Beratern. Selbstverständlich werden auch Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und Pflichten von Geschäftsführern in insolvenznahen Situationen kommentiert. Die neueste Rechtsprechung ist eingearbeitet.“

Johannes Reich-Rohrwig schöpft als Rechtsanwalt und Universitätsprofessor für Gesellschaftsrecht aus seiner reichen Praxiserfahrung. Er ist Namenspartner der international tätigen Anwaltssozietät CMS Reich-Rohrwig Hainz und im Bereich Wirtschaftsrecht einer der führenden Rechtsanwälte in Österreich.

Der im Manz Verlag erschienene „Wiener Kommentar“ erörtert das gesamte GmbH-Recht und wichtige Nebengesetze. Experten aus Universität, Anwaltschaft, Notariat und dem BMJ behandeln die Rechtsentwicklung, Judikatur und unterschiedliche Meinungen darin klar strukturiert.

Ein hochauflösendes Bild von Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig finden Sie hier.

s.law

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