Corona-Krise: Insolvenzantragsfrist verdoppelt

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Michael Lang
Michael Lang

Mag. Michael Ludwig Lang, Partner der Koroschetz Lang Herzer Rechtsanwälte in Wien zur Frist, innerhalb welcher in den Zeiten des grassierenden Coronavirus nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (oder auch Überschuldung bei Kapitalgesellschaften) nach der Insolvenzordnung (IO) ein Insolvenzantrag zu stellen ist:

In § 69 Abs 2a IO wurde schon bisher geregelt, dass sich die 60-Tagesfrist zur Insolvenzantragstellung auf 120 Tage verdoppelt, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung durch eine Naturkatastrophe eingetreten ist. Coronabedingt wurde inzwischen gesetzlich klargestellt (2. COVID-19-Gesetz, BGBl Nr I 2020/16, in Kraft seit 22.03.), dass auch Epidemien und Pandemien unter den Begriff der „Naturkatastrophe“ in § 69 Abs 2a IO fallen„, so Michael Ludwig Lang.

www.klh-law.at
Foto: Walter J. Sieberer

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