DLA PIPER bekämpft Einschränkung der Energieabgabenvergütung vor dem VfGH

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Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat den neuen Standort auf der Wiener Freyung am 25. September 2012 mit einer öffentlichen Verhandlung im Rahmen der Herbst-Session eingeweiht. Konkret ging es um die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 erfolgte Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe.

Franz Althuber (36), Partner und Leiter der Steuerrechtspraxis bei DLA Piper Weiss-Tessbach, der unter anderem das Anlaßfallverfahren in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) und den steuerlichen Vertretern einiger betroffener Unternehmen führt, hält die derzeitige Rechtslage für verfassungswidrig. „Zu Beginn des Jahres 2011 wurde die Vergütung der Energieabgaben für Dienstleistungsbetriebe abgeschafft. Der gänzliche Ausschluß der Hotelbranche von der Energieabgabenvergütung erweckt ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes. Ein Viertel aller Rückvergütungsfälle betrifft Hotelbetriebe, daher kann man auch nicht von bloßen Einzel- oder Härtefällen sprechen“, so Althuber.

Die Regierung erhofft sich durch die Einschränkung der Energieabgabenvergütung jährliche Einsparungen von rund 100 Millionen Euro. Nach Angaben der ÖHV geht es dabei alleine für die Hotelbetriebe in Summe um 40 Millionen Euro, bei einzelnen Thermenhotels kann die Energieabgabenvergütung sogar mehr als 70.000 Euro jährlich betragen. Die Entscheidung des VfGH wird noch in der laufenden Herbst-Session erwartet.

www.dlapiper.com/austria
Foto: Franz Althuber, beigestellt

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