DLA PIPER diskutiert erste Erfahrungen mit der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

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Stefan Panic

Im Rahmen einer ausgebuchten Klientenveranstaltung diskutierten Datenschutzexperten der internationalen Kanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach und Gastreferentin Mag. Judith Leschanz, Leiterin der Abteilung Data Privacy bei Österreichs führendem Kommunikationsanbieter A1, am 10. Mai 2017 die bisherigen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Unternehmen auf die Änderungen im Datenschutzrecht durch die DS-GVO, welche im Mai 2018 in Kraft treten werden.

„A1 nimmt ihre Verantwortung für die Sicherheit von Daten vollumfänglich wahr. Durch die konsequente Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie durch ethische Grundsätze bei der verantwortungsvollen Nutzung von Daten will A1 durch Transparenz, Information und Datenschutzkompetenz punkten.“ berichtete Judith Leschanz zum Projekt der Umsetzung der DS-GVO innerhalb von A1. Leschanz ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung des Datenschutzmanagements und agiert als Vorsitzende des Datenschutzbeirates in der A1. Sie begann ihre Karriere bei A1 in der mobilkom austria als Datenschutzbeauftragte und Head of Legal Expert Center und hat langjährige Erfahrung in unterschiedlichen Managementpositionen im In- und Ausland der Telekom Austria Group. Zusätzlich fungiert sie als Vorstandsvorsitzende des Vereins österreichischer betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter.

DLA Piper Datenschutzexperte Mag. Stefan Panic stellte insbesondere den deutschen Entwurf des „Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU“ vor. Panic dazu: „Es ist sehr bedauerlich, dass es in Österreich lange Zeit kein entsprechendes Anpassungsgesetz gab. Das erschwert sicher die Umsetzung. Seit 12.5.2017 gibt es nunmehr aber einen Begutachtungsentwurf „Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018″ in Österreich, der auf der Website des Parlaments abrufbar ist.“

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Fotp: beigestellt

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